Das neue Jahr hat begonnen und damit gibt es auch wieder einige Änderungen für Autofahrer 2025. Neben der Fortsetzung des Führerscheinumtauschs, sorgt unter anderem eine höhere CO2-Abgabe für teurere Spritpreise und die Gasprüfung für alle Wohnmobile und Wohnwagen mit Flüssiggasanlage wird wieder zur Pflicht. Wir geben Ihnen einen Überblick, was sich 2025 im Straßenverkehr ändert. 

Der Führerscheinumtausch geht in die nächste Runde 

Adieu rosa oder grauer Papierführerschein! Zum 19. Januar 2025 verliert der gute alte Papierführerschein seine Gültigkeit. Wer also noch einen besitzt, sollte sich schnell um den Umtausch zu einem Karten-Führerschein kümmern – ansonsten droht ein Verwarngeld. Einzige Ausnahme sind Personen, die vor 1953 geboren wurden. 

Die neuen EU-Führerscheine im Kreditkarten-Format sind fälschungssicherer als die Papierversion und müssen alle 15 Jahre erneuert werden. Je nach Behörde kostet der neue Führerschein für Autofahrer 2025 dann ab 25 Euro zuzüglich der Kosten für ein biometrisches Passbild.  

Die Umtauschpflicht gilt für alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden und wird gestaffelt, je nach Ausstellungsdatum, bis zum 19.01.2033 umgesetzt. 

CO2-Abgabe erhöht erneut die Benzinpreise 

Auto betankenAuch 2025 steigt der CO2-Preis auf Benzin und Diesel weiter an. So erhöhte sich zum 01.01.2025 der Preis von 45 auf 55 Euro pro Tonne – ohne Mehrwertsteuer. Für Autofahrer bedeutet das, höhere Preise an der Tankstelle, um etwa 3 Cent mehr pro Liter im Vergleich zum Vorjahr

Und auch 2026 werden die Preise für Benzin und Diesel weiter steigen. Durch Versteigerungen von begrenzt verfügbaren CO2-Zertifikaten, wird eine Tonne Kraftstoff dann zwischen 55 und 65 Euro kosten, was die Preise an den Zapfsäulen vermutlich weiter in die Höhe treibt. 

Zusätzliche Abgasnorm Euro 6e als Vorstufe von Euro 7  

Ende 2026 soll die geplante Abgasnorm Euro 7 eingeführt werden. Diese regelt nicht nur den Ausstoß von Schadstoffen, sondern auch Grenzwerte für Brems- und Reifenabrieb und die Haltbarkeit von Komponenten/Systemen und Batterien. 

Als Zwischenschritt dazu, ist die zweite Stufe der Euro-Norm 6e für neu typgenehmigte PKW-Modelle seit dem 1. Januar 2025 vorgeschrieben. Autohersteller müssen mit Einführung der zweiten Stufe von 6e nun bei Emissionstests offenlegen, wie genau das entsprechende Fahrzeug Emissionen reduziert. Das soll für mehr Transparenz und strengere Kontrollen der Abgaswerte sorgen. Ab Januar 2026 soll die 6e-Norm dann für alle neu zugelassen Fahrzeuge gelten. 

Unfälle ohne Personenschaden zukünftig online meldbar? 

Einmal nicht gut aufgepasst und schon ist man beim Einparken gegen ein anderes Auto gefahren. Um keine Fahrerflucht zu begehen, müssen Autofahrer 2025 immer noch auf den geschädigten Fahrzeugbesitzer oder die Polizei warten. Und das kann dauern. Ein Zettel an der Windschutzscheibe des Geschädigten reicht dabei nicht aus! 

Zukünftig soll das Melden eines Unfalls ohne Personenschaden vereinfacht werden. Entweder bei der nächsten Polizeistelle oder digital sollen Unfallverursacher die Angaben schnell und unkompliziert machen können – ohne lange Wartezeiten. 

Der Geschädigte soll die Angaben zum Unfall dann einfach unter Angabe seines KFZ-Kennzeichens abfragen können. Aktuell ist noch nicht in Sicht, wann und ob die neue Regelung in Kraft tritt. 

Überwachung von Falschparkern mit Scan-cars 

Noch ist es Zukunftsmusik, aber über den Einsatz von mit Videosystemen ausgestatteten Autos im Kampf gegen Falschparker, wird in Deutschland schon länger diskutiert. Diese sollen Kennzeichen von parkenden Autos scannen und kontrollieren, ob diese ein Parkticket gelöst haben oder eine anderweitige Parkberechtigung besitzen. Dadurch sollen Parksünder schneller erfasst werden, denn die speziell ausgestatteten Fahrzeuge können pro Stunde bis zu 1000 Kennzeichen prüfen. 

In anderen Ländern wie Frankreich, Belgien, Spanien oder Polen sind die verkehrsüberwachenden Fahrzeuge bereits im Einsatz – wenn auch nicht überall die komplette Verkehrsüberwachung digitalisiert ist. Im französischen Straßburg zum Beispiel, werden die erkannten Parkverstöße zusätzlich durch zuständige Mitarbeiter vor Ort geprüft. 

Ob und wann die sogenannten Scan-Cars in Deutschland kommen könnten, ist unklar. Denn dafür fehlt die rechtliche Grundlage. Und auch die Digitalisierung hängt hinterher, denn für den Einsatz von Scan-Cars müssten Parkberechtigungen wie zum Beispiel Bewohnerparkausweise digitalisiert werden. 

Gasprüfung für Reisemobile und Wohnwagen wird Pflicht 

Wohnmobil auf Straße am SeeAuch für Fahrer von Wohnmobilen und Wohnwagen gibt es 2025 eine wichtige Änderung. Ab dem 19. Juni ist eine Überprüfung durch einen Sachverständigen für alle Fahrzeuge mit Flüssiggasanlage alle zwei Jahre verpflichtend. Bis zum Stichtag im Juni müssen Fahrer den Check der Anlage nachweisen. Dadurch sollen Unfälle durch undichte oder defekte Gasanlagen beim Kochen und Heizen verhindert werden.  

Auch bei Neufahrzeugen oder Wiederinbetriebnahme entsprechender Reisemobile ist eine Überprüfung vor der Inbetriebnahme Pflicht.  

Der Check der Flüssiggasanlage ist kein Bestandteil der Hauptuntersuchung und muss separat von einem Sachverständigen durchgeführt werden. Wer den Nachweis nicht erbringt, riskiert ein Bußgeld zwischen 15 bis 60 Euro, je nach Dauer der Fristüberschreitung. 

Änderungen für Motorräder: Euro-Norm 5+ kommt und die Unbedenklichkeitsbescheinigung für Reifen geht 

Alle neu zugelassenen Motorräder müssen seit dem 1. Januar 2025 mindestens die Abgasnorm Euro 5+ erfüllen.  

Und auch bei den Motorrad-Reifen gelten seit dem 1. Januar strengere Vorgaben. Reifen, die vor dem 31. Dezember 2019 hergestellt wurden, dürfen wie gewohnt weitergefahren werden, wenn eine Herstellerfreigabe sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Fahren mitgeführt werden. Für Reifen, die nach dem Stichtag hergestellt wurden, ist eine Abnahme durch einen Sachverständigen erforderlich, wenn die Reifendimensionen oder Spezifikationen verändert wurden. Bei Reifen, die den Angaben im Fahrzeugschein entsprechen, ist diese Abnahme aber weiterhin nicht notwendig. 

Neue EU-Richtlinien bei der Verfolgung von Verkehrsverstößen 

EU Flagge an StraßeAuch in der EU gibt es dieses Jahr Neuerungen im Straßenverkehr. Bußgeldbescheide und alle anderen behördlichen Schreiben im Bußgeldverfahren, müssen seit dem ersten Tag des Jahres 2025 in einer verständlichen Sprache für den Verkehrssünder verfasst sein – das regelt eine EU-Richtlinie aus 2015, die nun ergänzt wurde.  

Die Richtlinie sorgt auch dafür, dass Bußgeldbescheide aus dem EU-Ausland innerhalb von elf Monaten zugestellt werden müssen. 

Eine weitere Richtlinie tritt am 19.01.2025 in Kraft, nach der private Inkassodienstleister bei der Verfolgung von Verkehrsverstößen in der EU verboten sind. Die Mitgliedsstaaten haben jedoch bis zum 20.07.2027 Zeit, diese neue Richtlinie umzusetzen. 

Italien: Höhere Strafen für Verkehrssünder 

In Italien erwarten Autofahrer seit Mitte Dezember 2024 deutlich härtere Strafen bei Verkehrsverstößen. Besonders bei Alkohol oder Drogen am Steuer drohen nun hohe Bußgelder bis hin zum Freiheitsentzug. Für Wiederholungstäter gilt zusätzlich eine Null-Promille-Grenze. Mit Geldstrafen im vierstelligen Bereich und möglichem Führerscheinentzug möchten die italienischen Behörden die Straßen sicherer machen. 

Auch das Überfahren einer roten Ampel, sowie Geschwindigkeitsverstöße und die Benutzung des Handys während der Fahrt werden für Verkehrssünder teurer. Die neuen Sanktionen können ausschließlich für Verstöße verhängt werden, die nach dem Inkrafttreten der Gesetzesänderungen erfolgt sind. 

Österreich: Preiserhöhung für Autobahnvignetten 

Wer in Österreich die Autobahn nutzen möchte, muss 2025 tiefer in die Tasche greifen. Die Jahresvignette kostet nun 103,80 Euro und auch die nur digital erhältliche Tagesvignette kostet ab Januar 9,30 Euro. Für zehn Tage kostet die Vignette jetzt 12,40 Euro und auch für zwei Monate ist sie mit 31,10 Euro nun teurer. 

Lueg-Brücke auf Brenner nur einspurig wegen Sanierung 

Alle Autofahrer, die in Richtung Süden wollen, müssen auf der österreichischen Brennerautobahn mit starken Einschränkungen rechnen – und das für mehrere Jahre. Die Dauerbaustelle sorgt dafür, dass die Luegbrücke meist nur einspurig befahrbar sein wird. Grund für die Maßnahme sind notwendige Neubau- und Sanierungsarbeiten. 

In den Hauptreisezeiten wie Ostern, Pfingsten und im Sommer soll es eine zweispurige Verkehrsführung über die Brücke geben, um potenziellen Stau möglichst gering zu halten. 

Frankreich setzt bei Blitzern auf künstliche Intelligenz 

Die französische Regierung möchte bei Verstößen im Straßenverkehr zukünftig auf Radargeräte mit künstlicher Intelligenz setzen. Diese sollen neben Geschwindigkeitsverstößen auch den Abstand, die Gurtpflicht und das Handyverbot am Steuer überwachen – so könnten Autofahrer direkt mehrere Bußbescheide erhalten. Wann die neuen Blitzer eingesetzt werden, ist noch nicht bekannt. 

 

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