Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig ist es amtlich: Städte und Kommunen dürfen Fahrverbotszonen für ältere Dieselfahrzeuge einrichten. Wie diese Fahrverbote wann und wo umgesetzt werden, ist jedoch noch weitgehend offen.

Welche Diesel sind betroffen?

Die Fahrverbote beziehen sich voraussichtlich auf Diesel-Fahrzeuge bis einschließlich Abgasnorm Euro 4. Modelle mit Euro 5 dürften in naher Zukunft ebenfalls betroffen sein. Es könnte aber auch sein, dass Städte und Gemeinden gleich alle älteren Dieselfahrzeuge ausschließen und nur noch Fahrzeuge mit Euro 6 zulassen.

Einordnung in Schadstoffklassen

Die Zuordnung der Schadstoffklassen finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Die Schlüsselzahlen stehen im Feld 14.1:

  • Zahl endet zwischen 00 und 88: Fahrzeug erfüllt die Abgasnormen Euro 1 bis 4
  • Zahl-Buchstaben-Kombination 35AO bis 35MO: Fahrzeug erfüllt die Abgasnorm Euro 5
  • Zahl-Buchstaben-Kombination 36NO bis 36YO: Fahrzeug erfüllt die Abgasnorm Euro 6

Keine flächendeckenden Fahrverbote

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt den Gemeinden und Städten zwar freie Hand, in welchem Umfang sie Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge umsetzen, es gibt aber trotzdem Einschränkungen. Das Bundesverkehrsministerium weist darauf hin, dass die Fahrverbote keine "durchgehende Kette" bilden dürfen. Das widerspricht bspw. dem Luftreinhalteplan 2017 von Baden-Württemberg, der ein umfassendes Diesel-Fahrverbot für Stuttgart vorsieht.

Es ist also nicht zu befürchten, dass Städte, welche die Grenzwerte regelmäßig überschreiten (u.a. Hamburg, Stuttgart, Düsseldorf, München) eine flächendeckende Verbotszone einrichten. Wahrscheinlicher ist, dass die Städte sich zunächst auf bestimmte, stark belastete Straßen beschränken. Außerdem wird es Übergangslösungen für Dienstleister, kommunale Fahrzeuge und Fahrzeuge von Handwerkern geben.

Die ersten Fahrverbotszonen für Diesel werden in Hamburg eingerichtet. Dort sollen ab April zwei Hauptverkehrsstraßen im Stadtteil Altona-Nord gesperrt werden.

Kennzeichnung der für Diesel gesperrten Strecken

Es gibt bisher keine einheitlichen Verkehrsschilder für die Diesel-Fahrverbotszonen. Die Stadt Hamburg wird das Verbot folgendermaßen kennzeichnen:

Verkehrszeichen/Verbotsschild 251 (Fahrzeug in rotem Kreis) + "Diesel bis Euro 5"

Anliegern soll es aber trotzdem ermöglicht werden, den Bereich zu befahren, auch wenn ihre Fahrzeuge eine schlechtere Abgasnorm besitzt.

Auf jeden Fall muss es in Zukunft eine einheitliche Regelung zur Ausschilderung geben, damit Kraftfahrer in jeder Stadt sofort erkennen, wer vom Fahrverbot betroffen ist.

Blaue Plakette noch Zukunftsmusik

Die blaue Plakette soll das bisherige System aus gelben, roten und grünen Aufklebern ersetzen und für folgende Fahrzeuge gelten:

  • moderne Dieselfahrzeuge mit Euro 6
  • die meisten Benziner
  • gasgetriebene Fahrzeuge
  • Elektroautos

Ältere Dieselfahrzeuge ohne blaue Plakette dürften demnach nicht mehr in die "blauen Umweltzonen" von Städten und Kommunen fahren. Das würde wiederum mehr als 13 Millionen Dieselfahrzeuge betreffen. Ob die blaue Plakette wirklich kommt, ist allerdings noch genauso unklar wie deren konkrete Umsetzung.