Unbekanntes Terrain, ungewohnte Straßenausschilderung und Verkehrszeichen, teilweise andere Verkehrsregeln – nicht selten kommt es dadurch bei der Urlaubsfahrt mit dem Auto im Ausland zu Unfällen. Auch wenn die Abläufe nach einem Autounfall im Ausland in den meisten Fällen denen im Inland gleichen, stellen sich Fragen nach dem Versicherungsschutz, den Zuständigkeiten und der Gesetzeslage des jeweiligen Landes.

All diese Fragen klären wir in unserem aktuellen Blogbeitrag.

Autounfall im Ausland – diese Daten sind wichtig

Wie bei einem Unfall im Inland benötigen Sie auch beim Autounfall im Ausland bestimmte Daten des Unfallgegners:

  • Namegruene-versicherungskarte
  • Anschrift
  • Kennzeichen
  • Versicherung
  • Versicherungsscheinnummer
  • Grüne Karte

Die Grüne Karte wird von der Kfz Versicherung ausgegeben und dient als Nachweis zur Haftpflichtversicherung im Ausland. In den meisten Ländern ist sie nicht verpflichtend. Dazu gehören alle EU-Länder sowie Serbien, Schweiz, Island, Norwegen, Kroatien, Andorra, Monaco, San Marino und Liechtenstein

Verpflichtend für die Einreise ist die Grüne Karte in folgenden Ländern:

  • Albanien
  • Aserbaidschan
  • Bosnien-Herzegowina
  • Iran
  • Israel
  • Marokko
  • Mazedonien
  • Moldawien
  • Montenegro
  • Russland
  • Tunesien
  • Türkei
  • Ukraine
  • Weißrussland

Sie sollten die Grüne Karte dennoch bei allen Auslandsreisen mit dem Auto dabeihaben, einfach weil es die Abwicklung nach dem Unfall erleichtert.

Auslandsunfall – Polizei holen oder nicht?

unfall-ausland-polizeiUnabhängig vom Land, in dem der Unfall passiert ist, sollten Sie die Polizei immer in folgenden Fällen hinzuziehen:

  • Unfall mit Verletzten
  • hoher Sachschaden
  • Unfallflucht
  • Unfallgegner kann keinen Versicherungsnachweis vorlegen
  • keine Einigung mit dem Unfallgegner möglich

Tipps dazu liefern auch die landesspezifischen Merkblätter für Auslandsunfälle des ADAC. Auf jeden Fall sollten Sie von der Polizei ein Unfallprotokoll verlangen.

Machen Sie auf keinen Fall Angaben zur Schuldfrage und unterzeichnen Sie nur Schriftstücke, die Sie auch zu 100 Prozent verstehen.

Unfall mit Auto im Ausland – wie läuft die Regulierung?

Melden Sie den Unfall so schnell wie möglich Ihrer Versicherung. Es gilt auf jeden Fall immer das Recht des jeweiligen Landes, in dem der Unfall stattfand. Entsprechend erfolgt die Regulierung nach dem ausländischen Recht. Ausnahme: Der Unfallgegner ist ebenfalls deutscher Bundesbürger, denn in dem Fall greift das deutsche Schadensersatzrecht. Die Abwicklung verläuft dann wie beim Unfall im Inland.

Wenn der Unfall in einem EU-Land oder einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums geschah, müssen Sie sich direkt an die ausländische Versicherung wenden, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Dafür wenden Sie sich am besten an den Regulierungsbeauftragten des jeweiligen Landes. Die Versicherung des Unfallverursachers muss innerhalb von drei Monaten tätig werden. Wenn Sie nach drei Monaten immer noch keine Information erhalten haben, können Sie sich an die Verkehrsopferhilfe wenden.

Den Ansprechpartner erfahren Sie über den kostenlosen Zentralruf der Deutschen Autoversicherer – erreichbar über die 0800 25 02 600 (aus Deutschland) oder über die +49 40 300 330 300 (aus dem Ausland).

Je nachdem, wo Sie die Kosten geltend machen, gibt es auch unterschiedliche Regelungen zu den Schadenersatzansprüchen, z.B. zum Nutzungsausfall oder der Erstattung der Kosten für Gutachter oder Anwalt. Wenn Sie Schmerzensgeldansprüche geltend machen möchten, sollten Sie zu einem Arzt vor Ort gehen und ein Attest zur Verletzung geben lassen. Deutsche Atteste erkennen die meisten ausländischen Versicherungen nicht an.

Wer zahlt den Schaden beim Auslands-Autounfall?

Auch wenn grundsätzlich gilt, dass der Schadenverursacher für den Schaden aufkommt, benötigen Sie beim Autounfall im Ausland häufig einen langen Atem. Je nach Land kann das über 12 Monate dauern.

Sie sollten zudem bedenken, dass die Erstattungsbeträge meist deutlich unter den Beträgen in Deutschland liegen. Oft hilft es nur, vor dem Gericht des Landes, in dem Unfall stattfand, die Erstattung der kompletten Kosten einzufordern, was natürlich nicht einfach ist. Um sich für diese Fälle abzusichern, können Sie bei Ihrem Kfz-Versicherer zusätzliche Leistungen für den Schutz vor Auslandsschäden vereinbaren.

Gut vorbereitet für die Auslandsfahrt mit dem Auto

Wer sich vorbereitet und vor dem Auslandsaufenthalt über die jeweiligen Bestimmungen und Abläufe bei Unfällen informiert, kann im Fall der Fälle besser und schneller reagieren. Außerdem sollten Sie sich vorher über spezielle Verkehrsregeln des Landes informieren, um die Unfallgefahr zu reduzieren.

Wichtige Unterlagen sind:

  • Telefonnummer vom Automobilclub, Schadenservice der Versicherung, Notruf und deutsche Vertretung im Urlaubsland
  • Europäischer Unfallbericht
  • Grüne Versicherungskarte

Der Europäische Unfallbericht ist kostenlos beim ADAC für mehrere Sprachen erhältlich und bietet eine europaweit einheitliche Vorlage, um den Unfallhergang sowie alle wichtigen Daten zu den Unfallbeteiligten festzuhalten.

Autounfall mit Mietwagen im Ausland

Beinhaltet Ihre Kfz Haftpflichtversicherung die sogenannte "Mallorca-Police", dann sind Sie auch bei Schäden abgesichert, die im Ausland mit einem Mietauto passieren – in ganz Europa. In der Regel ist diese Police automatisch in der Kfz Haftpflichtversicherung enthalten.

Diese Zusatzversicherung ist wichtig, um im Schadensfall die Differenz aus Schadenhöhe und Versicherungssumme zu begleichen. Denn die Deckungssummen für die Mietwagen-Versicherungen im Ausland liegen oft weit unter denen in Deutschland.

 

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