Kleine Kamera hinter der Windschutzscheibe, große Wirkung vor Gericht. Das erhoffen sich viele Autofahrer von einer Dashcam im Fahrzeug, z.B. mit der BMW Dashcam Advanced Car Eye 2.0. Bisher wurde der Videobeweis jedoch von vielen Instanzen abgelehnt, aus Gründen des Datenschutzes. Im Mai hatte der Bundesgerichtshof jedoch ein entscheidendes Urteil gefällt, nach dem die Aufzeichnungen der Dashcams durchaus in Zivilprozessen als Beweis zugelassen sind.

Was genau das Urteil beinhaltet und welche Auswirkungen das für Dashcam-Nutzer hat, zeigen wir im aktuellen Beitrag.

Hochwertige Aufnahmen ermöglichen eindeutige Unfallaufzeichnungen

In den letzten Jahren hat sich in puncto Dashcam-Qualität einiges getan. Nehmen wir beispielsweise die aktuellste Dashcam-Version von BMW – die Advanced Car Eye 2.0. Die hochwertige HD Kamera mit Weitwinkel bietet u.a.:

  • 2,4 Megapixel
  • 150° Blickwinkel
  • CPU MIPS 450 MHz
  • Speicher 256 MB DDR3, 128 MB Serial Flash
  • Radar-Bewegungserkennung
  • WiFi 1CH 802.11 n
  • GPS

Sie dient nicht nur dazu, kritische Fahrsituationen aufzunehmen, sondern bietet auch im Parkmodus Sicherheit. Die Advanced Car Eye 2.0 besitzt Näherungssensoren und Erschütterungssensoren: Die Kamera wird dadurch sowohl bei einem Unfall aktiviert (z.B. wenn Ihr BMW auf dem Parkplatz angefahren wird) als auch bei einem Diebstahl. Dabei ist die Dashcam durchaus in der Lage, normale Bewegungen, z.B. vorbeigehende Passanten, von potenziell gefährlichen zu unterscheiden.

BMW Advanced Car Eye 2.0

Dank dieser modernen Technik können Unfallgeschehen dokumentiert werden, sodass im Schadensfall eindeutig die Schuld ermittelt werden kann. Ein echter Vorteil, wenn man bedenkt, dass sich nicht wenige Autofahrer teilweise haarsträubende Geschichten und Abläufe einfallen lassen, um die Schuld von sich zu schieben oder den Geschädigten als Verursacher darzustellen.

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom Mai dieses Jahres bringt etwas mehr Klarheit in die mögliche Nutzung von Dashcams bei Zivilprozessen. Die Betonung liegt allerdings auf "etwas", denn als Freifahrtschein für dauerhafte Videoaufnahmen ohne Anlass ist das Urteil keineswegs zu verstehen.

Aktuelle Rechtslage zu Kameraaufnahmen im Auto

Laut dem Urteil des Bundesgerichtshofs sind die Aufzeichnungen einer Dashcam zu einem Unfall im Zivilprozess zulässig – aber nur mit Einschränkungen.

Das Urteil im Detail:

  1. Nach den geltenden Vorschriften des Datenschutzes sind Videoaufzeichnungen ohne Einwilligung des Betroffenen weiterhin unzulässig.
  2. Eine permanente Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens ohne Anlass ist weiterhin verboten.
  3. Erlaubt sind kurze anlassbezogene Aufzeichnungen, die nur bei einem Unfall nicht überschrieben werden, sprich: Erst mit der Kollision darf die dauerhafte Speicherung erfolgen.
  4. Die Aufnahmen stellen zwar einen Datenschutzverstoß dar, sind also rechtswidrig, fallen aber dadurch nicht automatisch unter das Beweisverwertungsverbot. Ob die Aufzeichnungen als Beweis herangezogen werden dürfen, muss im Einzelfall entschieden werden.

 

Relevant waren für den erlaubten Videobeweis im damaligen Fall vor allem die folgenden Fakten:

  • Vorfall ereignete sich im öffentlichen Straßenraum
  • aufgezeichnete Vorgänge waren grundsätzlich für alle Anwesenden/Beteiligten sichtbar
  • Beweisnot bei schnellem Verkehrsgeschehen – die Kamera kann den Vorfall wiederholt im Detail zeigen

 

Fazit:

Auch im Zivilrecht ist der Einsatz von Dashcams erlaubt, die Kamera darf aber nicht ständig ohne Anlass das Verkehrsgeschehen filmen. Dieses Dauerfilmen kann mit einem Bußgeld bis zu 1.000 € bestraft werden. Der Datenschutz verbietet weiterhin unerlaubte Aufnahmen über die Dashcam, aber im Einzelfall bzw. nach Abwägung der Interessen sind die Aufnahmen dennoch als Beweis zugelassen.

Das heißt zugleich, dass Sie nicht einfach selbst Videoaufnahmen von Straftaten oder Verstößen anderer Personen machen dürfen, um diese damit anzuzeigen. Das ist niemals als Beweis zulässig. Ganz davon abgesehen verstoßen Sie damit selbst gegen geltendes Recht.