Sie verursachen nicht nur Probleme, indem sie die Rettungskräfte behindern. Oft filmen und fotografieren Gaffer die Unfallstelle und die Unfallbetroffenen und stellen die Ergebnisse anschließend in Netz. Dieses Geltungsbedürfnis wird nun härter bestraft.

Bisherige juristische Regelungen

Aktuell wird das Gaffen noch als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Es sind Bußgelder bis zu 1.000 Euro möglich. Das gilt allerdings nur für das "reine" Gaffen. Eine aktive Behinderung der Rettungskräfte, z.B. indem man die Rettungswege blockiert oder den Notärzten/der Polizei im Weg steht, ist eine Straftat. Der Gesetzgeber bezeichnet dies als "Behinderung von hilfeleistenden Personen".

Bundeskabinett beschließt Änderung zur Bestrafung von Gaffern

Im November 2019 hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zu härteren Strafen für Gaffer beschlossen. Er bezieht sich auf die Personen, die Unfalltote filmen oder fotografieren. Mit dem neuen Entwurf werden diese Handlungen als Straftat eingestuft und können mit Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren geahndet werden. Der Bundestag muss den Änderungen nur noch zustimmen.

Bisher gilt das Strafmaß nur für das Filmen und Fotografieren lebender Personen. Grundlage dafür bildet StGB § 201a, Abs. 1:

(1) "Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ...

  1. eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt"

Für die Erweiterung des Gesetzes auf die Bildaufnahme von Toten gilt ebenso wie für die aktuelle Gesetzeslage: Ob die Bilder danach ins Netz gelangen, hat keinen Einfluss darauf, ob eine Straftat vorliegt oder nicht – es zählt der Klick auf den Auslöser. Wer gleich an der Unfallstelle erwischt wird, dem kann die Polizei sofort die Kamera oder das Handy entziehen.

 

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