Die KfW Förderung für private E-Auto Ladestationen (KfW 440 Förderung) ist ja derzeit auf Eis gelegt, weil die Fördertöpfe leer sind. Dafür können nun Kommunen und Unternehmen von finanzieller Unterstützung beim Einbau der Ladestationen profitieren – mit der KfW Förderung 441 und der KfW Förderung 439.
KfW Förderung 441 und 439 für Ladestationen – Anforderungen und Regelungen
Die Beantragung ist bereits seit 23.11.2021 möglich. Kommunen und Unternehmen sollten nicht zu lange mit dem Antrag warten, denn auch diese Mittel stehen nur solange zur Verfügung, bis der Fördertopf in Höhe von 350 Millionen Euro aufgebraucht ist. Zwar wurde auch der Fördertopf für private Ladestationen mehrfach aufgestockt aufgrund der großen Nachfrage, ob das allerdings auch bei dieser Förderung geschieht, ist derzeit noch nicht abzusehen.
KfW-Förderung 441 – für Unternehmen
KfW-Förderung 441 auf einen Blick |
Wieviel? | 900 Euro Zuschuss pro Ladepunkt |
Wofür? | Kauf und Installationen von Ladestationen ohne öffentlichen Zugang + Ladestationen zum Aufladen von Firmen- und Privatfahrzeugen |
Für wen? | Unternehmen/kommunale Unternehmen, freiberuflich tätige Personen, gemeinnützige Organisationen, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, Vereine |
Damit der Wallbox-Einbau gefördert werden kann, muss die Ladestation folgende Anforderungen erfüllen:
- Ladepunkte mit AC oder DC-Ladung
- bis maximal 22 kW Ladeleistung
- 3-phasiger, fester Anschluss
- fabrikneue Wallbox (keine Förderung für Gebraucht-Wallbox)
- stationäre Ladestation
Weiterhin müssen Unternehmen folgende Regelungen beachten, um die KfW-Förderung 441 in Anspruch nehmen zu können:
- mit dem Kauf warten, bis die Zuschuss-Bestätigung vorliegt
- Summe der Kosten für Wallbox + Installation beträgt mindestens 285,71 Euro
- pro Standort maximal 45.000 Euro Förderung
- Unternehmen haben 12 Monate Zeit, um die Wallboxen zu installieren
- Ladestationen müssen mindestens 6 Jahre in Betrieb sein
- Betrieb mit 100 % Ökostrom
- Anmeldung der Ladestationen beim Netzbetreiber
Die KfW hat auf Ihrer Seite zur 441-Förderung oben rechts eine Liste verlinkt, auf der alle förderfähigen Wallboxen aufgelistet sind. Die Liste wird laufend von der KfW ergänzt.
KfW-Förderung 439 – für Kommunen
KfW-Förderung 439 auf einen Blick |
Wieviel? | 900 Euro Zuschuss pro Ladepunkt |
Wofür? | Kauf und Installationen von Ladestationen ohne öffentlichen Zugang, für kommunal genutzte Fahrzeuge + privat genutzte Fahrzeuge der Beschäftigten |
Für wen? | Kommunen und Landkreise, deren rechtlich unselbständige Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände |
Damit der Wallbox-Einbau gefördert werden kann, muss die Ladestation folgende Anforderungen erfüllen:
- Ladepunkte mit AC oder DC-Ladung
- bis maximal 22 kW Ladeleistung
- 3-phasiger, fester Anschluss
- fabrikneue Wallbox (keine Förderung für Gebraucht-Wallbox)
- stationäre Ladestation
Weiterhin müssen Kommunen folgende Regelungen beachten, um die KfW-Förderung 439 in Anspruch nehmen zu können:
- Summe der Kosten für Wallbox + Installation beträgt mindestens 857,14 Euro
- pro Kommune maximal 000 Euro Förderung
- mindestens 10 Ladepunkte pro Antrag
- 12 Monate Zeit, um die Wallboxen zu installieren
- Ladestationen müssen mindestens 6 Jahre in Betrieb sein
- Betrieb mit 100 % Ökostrom
- Anmeldung der Ladestationen beim Netzbetreiber
Auch bei dieser Förderung finden Sie auf der KfW-Seite oben eine Liste mit den förderfähigen Wallboxen.
Um die Förderung letztlich ausgezahlt zu bekommen, müssen Unternehmen und Kommunen noch die beiden folgenden Schritte durchführen:
- Datenmeldung zur Ladestation auf OBELIS-Plattform der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur
- Nachweis einreichen beim KfW-Zuschussportal zur Erfassung auf der OBELIS-Plattform und zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vorhabens
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