Kompromiss aus Sommer- und Winterreifen

Ganzjahresreifen

Die auch als Allwetterreifen bezeichneten Ganzjahresreifen können im Winter und Sommer genutzt werden. Damit entfällt der saisonale Reifenwechsel. Allerdings ist zu bedenken, dass Ganzjahresreifen nur ein Kompromiss sind und nicht die optimalen Fahreigenschaften der speziell auf Sommer und Winter abgestimmten Produkte besitzen.

 

Was ist bei Ganzjahresreifen im Winter zu beachten?


In Deutschland gibt es nur eine situative Winterreifenpflicht, d.h. die Pflicht, bei winterlichen Straßenbedingungen (Eis-/Reifglätte und Schnee) mit für diese Witterungsbedingungen ausgestatteten Reifen unterwegs zu sein. Geeignete Reifen sind am Schneeflocken-/Alpine-Symbol erkennbar.


Alpine Symbol Schneeflocke


Reifen mit Herstellungsdatum ab 1. Januar 2018 müssen das Schneeflockensymbol besitzen, um für winterliche Straßenverhältnisse geeignet zu sein. Bis dahin waren auch Reifen mit der M+S-Kennzeichnung zugelassen. Für vor dem 1. Januar 2018 hergestellte Allwetterreifen gilt jedoch eine Übergangsfrist bis 30. September 2024.

Doch auch wenn Ganzjahresreifen das Schneeflockensymbol besitzen, verfügen sie nicht über die gleichen Eigenschaften wie ein klassischer Winterreifen. Im Vergleich zu diesen besitzen Ganzjahresreifen:

  • einen längeren Bremsweg auf verschneiter Fahrbahn
  • schlechtere Haftung
  • Einbußen beim Kurvenverhalten

 

Ganzjahresreifen im Vergleich zu Sommerreifen

 

Da Allwetterreifen die gesetzlichen Anforderungen an Winterreifen erfüllen müssen, überwiegen die Eigenschaften eines Winterreifens, z.B. mit einer relativ weichen Gummimischung. Das bedeutet, jedoch, dass diese Reifen vor allem im Sommer Nachteile zeigen. Hier machen sich vor allem der höhere Verschleiß der Ganzjahresreifen sowie ein erhöhter Kraftstoffverbrauch im Vergleich zu Sommerreifen bemerkbar. Längere Bremswege sind ebenfalls zu berücksichtigen.


Allwetterreifen für Winter und Sommer

 

Ganzjahresreifen außerhalb Deutschlands: In welchen Ländern sind die Reifen erlaubt?

 

Während es in Deutschland nur eine situative Winterreifenpflicht gibt, gilt seit 2016 in mehreren europäischen Ländern eine „richtige“ Winterreifenpflicht, die je nach Land ab 1. oder 15. November oder ab 1. Dezember gilt. Das Ende liegt meist zwischen Ende März und Mitte April.

Die Winterreifenpflicht gilt z.B. in:

  • Finnland
  • Litauen
  • Lettland
  • Estland

Als Winterreifen werden in diesen Ländern jedoch auch Ganzjahresreifen anerkannt – sofern sie mit dem Alpine-Symbol ausgestattet sind.

 

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Wie lange halten Ganzjahresreifen?

 

Die Haltbarkeit der Allwetterreifen ist vor allem von folgenden Faktoren abhängig:

  • Qualität der Reifen
  • Vielfahrer oder durchschnittliche Fahrzeugnutzung
  • Fahrstil

Premium-Ganzjahresreifen großer Hersteller haben eine deutlich längere Lebensdauer als Billigfabrikate. Eine gute Preis-Leistung-Lösung liefern auch die Zweitmarken der bekannten Hersteller.

Wer Vielfahrer und viel auf der Autobahn unterwegs ist, wird seine Ganzjahresreifen deutlich früher wechseln müssen, nämlich nach rund 35.000 Kilometern. Wer sein Fahrzeug allerdings nur für kürzere Fahrten zur Arbeit oder zum Einkaufen nutzt, für den steht der Wechsel der Ganzjahresreifen in der Regel erst ab ca. 50.000 Kilometern an.

Bei der Haltbarkeit der Ganzjahresreifen ist auch zu bedenken, dass die Gummimischung auch altert, wenn das Fahrzeug nicht bewegt wird. Das Profil dünnt demnach auch bei geringer Fahrzeugnutzung aus. Sie sollten daher immer die Profiltiefe im Blick behalten und im Zweifelsfall die Reifen in der Kfz-Werkstatt prüfen lassen.

 

Ganzjahresreifen: Was ist beim Geschwindigkeitsindex zu beachten?

 

Mit dem Reifengeschwindigkeitsindex wird die Höchstgeschwindigkeit angegeben, für die ein Reifen zugelassen ist. Das bedeutet, dass der Hersteller bis zu diesem Wert einen einwandfreien Betrieb garantiert – sofern der Reifendruck korrekt ist. Wird die Höchstgeschwindigkeit überschritten, erhitzt sich der Reifen stärker, was wiederum dazu führt, dass sich die Lauffläche löst.

Normalerweise darf der Geschwindigkeitsindex der Reifen nicht niedriger sein als die im Fahrzeugschein eingetragene Höchstgeschwindigkeit. Bei Ganzjahresreifen und Winterreifen darf der Geschwindigkeitsindex jedoch unter den Werten im Fahrzeugschein liegen. In dem Fall gilt jedoch folgende Sicherheitsvorkehrung: Der Fahrer muss immer über die Höchstgeschwindigkeit im Bilde sein – entweder über die Displayanzeige des Fahrzeugs oder einen Aufkleber im Sichtfeld.

 

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