BMW M Performance Parts Abgasanlagen wieder Verbaubar (Sperre aufgehoben)
Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die BMW M Performance Parts Abgasanlagen, bis auf wenige Ausnahmen, wieder zum Verbau freigegeben sind. Dies betrifft die BMW M Performance Parts Abgasanlagen für Fahrzeuge mit Startof- Production (SOP) vor 07/2018. Das heißt, die BMW M Performance Parts Abgasanlagen dürfen nur bei Fahrzeugen ohne Otto-Partikel-Filter (OPF) verbaut werden. Bitte beachten Sie, die BMW M Performance Parts Abgasanlagen unterliegen keiner Eintragungspflicht! Die BMW M Performance Parts Abgasanlagen sind nach dem gültigen Homologationsverfahren R51.02 (Serienhomologation) oder R51.03 (ebenfalls Serienhomologation) bzw. in wenigen Ausnahmen nach der R59.02 (Austauschteilehomologation) zugelassen.
Für die BMW M Performance Parts Abgasanlagen mit der Homologation R51.02 und R51.03 gibt es kein Zulassungsdokument, hier reicht die BMW-Sachnummer welche auf der Abgasanlage vermerkt ist. Sollte es mit der Polizei oder den Prüfbehörden (TÜV / Dekra) zu Schwierigkeiten kommen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne unterstützend zur Verfügung. Im Anhang finden Sie eine Auflistung der BMW M Performance Parts Abgasanlagen welche weiterhin nicht verkauft werden dürfen.
Die Abgasanlage für den F87 M2 ist nur für Fahrzeuge bis Baujahr 12.2016 verbaubar!
Freigegebene BMW M Performance Parts Abgasanlagen:
Weiterhin gesperrte BMW M Performance Parts Abgasanlagen: