Warnung vor Blitzern im Navi oder per App

 

Radarwarner bieten den Vorteil, rechtzeitig vor Geschwindigkeitsmessgeräten der Polizei zu warnen, um rechtzeitig abbremsen zu können. In der Praxis zeigt sich aber, dass die Vorteile durch Nutzungsverbote schnell geschmälert werden oder gänzlich wegfallen.

 

Radarkontrolle + Radarwarner

 

Sind Radarwarner im Navi erlaubt?

 

Das hängt vor allem von der Art der Radarwarner ab. Aber auch hinsichtlich der Nutzung im In- und Ausland gibt es Unterschiede.

 

Überblick über die Radarwarner-Arten

 

Blitzer-App:

Die Apps funktionieren über GPS und Datenbanken. Sie sind die günstigste Variante und liefern Warnungen vor den Blitzern, die andere App-Nutzer übertragen haben. Diese Apps sind gesetzlich nicht verboten, weil über die Technik die Radarfallen nicht direkt erkennbar sind, sondern nur über andere Autofahrer mitgeteilt werden. Allerdings verbietet der Gesetzgeber eine Benutzung während der Fahrt – eine Vorabinformation vor der Fahrt ist also erlaubt.

Die meisten Blitzer-Apps besitzen auch eine Datenbank fester Radargeräte.

 

Bluetooth-Radarwarner:

Das funktioniert ähnlich wie bei den Apps, zusätzlich ist auch das Melden eines Blitzers per Knopfdruck möglich.

 

Navi-Geräte mit Radarwarner:

Beim Navi funktionieren die Radarwarner wie bei den Smartphone-Apps. Dennoch sind die in einem Navi integrierten Warnsysteme vor Blitzern in Deutschland nicht erlaubt. Sie dürfen zwar mit einem Navi unterwegs sein, das diese Funktion besitzt, müssen sie jedoch ausschalten.


„Richtige“ Radarwarngeräte:

Dabei handelt es sich um eigenständige Warngeräte, die nur dem Zweck dienen, Blitzgeräte anzuzeigen. Sie erkennen die Geschwindigkeitsmessgeräte durch die Frontscheibe und greifen nicht auf eine Datenbank zurück, sie erkennen die Blitzer also aktiv und „live“. Diese Geräte sind in Deutschland nicht erlaubt, weil sie die Messungen stören könnten.

Außerdem gibt es bei dieser Version der Radarwarner eine recht hohe Fehlerquote bei mobilen Blitzern und bei Lasermessungen ist die Erkennung häufig zu spät.

 

Regelungen zu Radarwarnern in Deutschland

 

In Deutschland sind alle Techniken verboten, die automatisch vor Geschwindigkeitsmessanlagen warnen. Auch das betriebsbereite Mitführen der Geräte ist nicht erlaubt.

Ein Verstoß dagegen wird als Ordnungswidrigkeit eingestuft und kann mit einem Bußgeld von 75 Euro belegt werden. Außerdem gibt’s einen Punkt in Flensburg.

Die Polizei darf übrigens betriebsbereite Radarwarngeräte sicherstellen und ist sogar berechtigt, diese vernichten zu lassen. In der Praxis dürfte das aber schwierig werden, wenn die Radarwarner im Navi integriert oder als App auf dem Smartphone enthalten sind. Denn diese Geräte nehmen viele andere Funktionen ein, die Vorrang vor dem Radarwarner haben. Außerdem ist es in der Praxis nur schwer nachweisbar, ob bei diesen Geräten die Radarwarnfunktion oder eine andere Funktion verwendet wurde.

 

Keine einheitliche Regelung in Europa

 

Was in Deutschland gilt, muss nicht unbedingt außerhalb der Landesgrenzen gelten. Es gibt keine europaweit einheitlichen Regelungen. Als Beispiel einige Länder und deren Konsequenzen für die Nutzung von Radarwarnern:

  • Dänemark, Finnland, Slowakei, Türkei: hohe Geldstrafe
  • Italien: Geldstrafe ab 800 Euro, Beschlagnahmung der Geräte
  • Griechenland: Geldstrafe ab 2.000 Euro, 30 Tage Fahrverbot
  • Bulgarien: Geldbuße
  • Schweiz: hohe Geldstrafen oder Haftstrafe, Gerät wird eingezogen und vernichtet


Oft Ausnahmen: Navi mit POI-Funktion als Vorwarnung zum Blitzer

 

Bei GPS-Navigationsgeräte mit POI-Funktionen ist oft eine Warnfunktion enthalten, welche Blitzer ankündigt. Diese Funktion ist in einigen Ländern erlaubt, z.B. in Spanien, Serbien oder Österreich. Es gibt aber auch Länder in Europa, bei denen diese Funktion den „richtigen“ Radarwarnern gleichgesetzt und daher mit den gleichen Bußgeldern, Geldstrafen oder Haftstrafen geahndet werden, z.B. in der Schweiz.

 


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