# Neue Regelungen für Autofahrer 2023

*Änderungen für Autofahrer 2023: u.a. E-Auto Förderung, Verbandskasten, Führerscheinumtausch, Diesel-Fahrverbot München*

Das Jahr 2023 hält sich in puncto Neuregelungen erstaunlich zurück. Änderungen gibt es z.B. bei der **E-Auto-Förderung**, beim **Verbandskasten** und dem **Diesel-Fahrverbot** (allerdings beschränkt auf München). Im Folgenden gibt’s eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen für Autofahrer 2023.

## Verbandskasten ab 2023 mit zwei Masken

![Verbandskasten 2023 Masken|width=800|height=534](https://transform.baum-cdn.de/cms/uploads/verbandskasten_2023_medizinische_masken_163f05f2db.jpeg?cloud=v1&cover=16:9&resize=1200&quality=70&format=webp)

Dass ab sofort **zwei Masken im Verbandskasten** mitgeführt werden müssen, war bereits 2022 geplant (siehe unseren [Beitrag zu den Neuregelungen für 2022](/blog/2022-neue-regelungen-fuer-autofahrer/)), die DIN-Norm dazu wurde aber erst im Februar 2022 aktualisiert. Wer ab **1. Februar 2023** einen **neuen Verbandskasten** kauft, muss darauf achten, dass dieser der neuen Norm entspricht und zwei Masken enthält.

Für alle **älteren Verbandskästen**, die sich schon im Auto befinden, gilt: Sie **dürfen bleiben** und **müssen auch nicht mit zwei Masken ergänzt werden**. Hier greifen Änderungen erst, wenn die Straßenverkehrszulassungsordnung angepasst wurde.

## Förderung für Elektroautos 2023

Wer dieses Jahr einen **Plugin-Hybrid** kauft, kommt nicht mehr in den Genuss von staatlichen Förderungen durch den Umweltbonus. Prämien sind nun höchsten noch über den Hersteller möglich.

**Die Förderung für rein elektrische Fahrzeuge oder Brennstoffzellenfahrzeuge sieht 2023 wie folgt aus:**

- Nettolistenpreis bis **40.000 Euro**: 4.500 Euro
- Nettolistenpreis **zwischen 40.000 und 65.000 Euro**: 3.000 Euro
- Nettolistenpreis **über 65.000 Euro**: keine Förderung

Außerdem gibt es **keine Förderung mehr für Elektro-Leasingfahrzeuge**, deren **Vertragslaufzeit unter 12 Monaten** liegt.

Ab dem **1. September 2023** wird die **Förderung auf Privatpersonen beschränkt**. Geprüft wird aber aktuell noch (Stand: Februar 2023), ob die Förderung auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen ausgeweitet wird.

## Führerscheinumtausch

Das Thema wird noch bis 2033 relevant sein, da jedes Jahr andere Jahrgänge betroffen sind. 2023 trifft es folgende Jahrgänge: **1959 bis 1964**. Sie müssen ihren alten Führerschein gegen einen fälschungssicheren Scheckkartenführerschein tauschen.

### In den Startlöchern: 4. Führerscheinrichtlinie der EU

Ob die neue Richtlinie schon 2023 kommen wird, ist noch nicht ganz sicher. Sie beinhaltet u.a. folgende Änderungen:

- mit Führerschein Klasse B sollen Fahrer Fahrzeuge bis zu einer Gesamtmasse von 4,23 Tonnen statt bisher nur 3,5 Tonnen fahren dürfen
- Mindestalter für LKW- und Busführerscheine wird auf 18 Jahre herabgesetzt

## Rosa muss 2023 zur Hauptuntersuchung

Sie haben an Ihrem Fahrzeug eine **rosafarbene Plakette**? Dann steht für Sie 2023 die **Hauptuntersuchung** an. Danach bekommt Ihr Fahrzeug eine orangene Plakette, mit der Sie 2025 zum nächsten Check müssen.

## Neue Diesel-Fahrverbote 2023

Seit **1. Februar 2023** dürfen in **München Dieselfahrzeuge mit Euro 4/IV oder schlechter** nicht mehr in die Umweltzone im **Mittleren Ring** fahren. Zeigen Messungen keine Verbesserungen der Luftqualität, trifft es Oktober auch Diesel mit Euro 5. Sollte es danach immer noch keine Verbesserungen geben, greift ab April 2024 die nächste Stufe, in der alle Ausnahmen für die Münchener Umweltzone wegfallen.



_**Bildnachweis:**_
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[Zum Artikel](https://www.baum-bmwshop24.de/blog/neue-regelungen-fuer-autofahrer-2023)
