2026 bringt u.a. den digitalen Führerschein, erweiterte Assistenzsysteme und Entlastungen wie die höhere Pendlerpauschale. Wir werfen einen Blick auf die wichtigsten Änderungen für Autofahrer und Motorradfahrer.
Wer ist 2026 vom Führerschein-Umtausch betroffen?
Inhaber von Führerscheinen, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2026 gegen den neuen EU-weiten Scheckkartenführerschein austauschen. Die Frist gilt EU-weit zur Erhöhung der Fälschungssicherheit.
Weitere Umtauschwellen folgen gestaffelt bis 2033 für ältere Scheckkarten (vor 2013). Wann Sie mit Ihrem Führerschein "an der Reihe" sind, zeigt Ihnen die folgende Tabelle:
Führerscheine mit Ausstelldatum bis 31.12.1998:
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Geburtsjahr |
Letzter Tag zum Führerscheinumtausch |
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vor 1953* |
19. Januar 2033 |
*Alle Jahrgänge nach 1953 mussten die Umstellung bereits bis 19. Januar 2025 erledigt haben.
Führerscheine mit Ausstelldatum ab 01.01.1999:
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Ausstellungsjahr |
Letzter Tag zum Führerscheinumtausch |
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1999 bis 2001 |
19. Januar 2026 |
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2002 bis 2004 |
19. Januar 2027 |
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2005 bis 2007 |
19. Januar 2028 |
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2008 |
19. Januar 2029 |
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2009 |
19. Januar 2030 |
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2010 |
19. Januar 2031 |
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2011 |
19. Januar 2032 |
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2012 bis 18.01.2023 |
19. Januar 2033 |
Digitaler Führerschein kommt
Der digitale Führerschein ist die elektronische Version des klassischen Plastikführerscheins, die auf dem Smartphone in einer offiziellen App wie der ID-Wallet oder EUDI-Wallet gespeichert und bei Bedarf vorgezeigt werden kann. Ab Ende 2026 soll der digitale Führerschein als Ergänzung zum physischen Kartenführerschein erhältlich sein.
Die App wird kostenlos vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bereitgestellt und erfordert eine Identitätsprüfung über den Online-Personalausweis mit PIN. EU-weit soll er bis 2030 einheitlich anerkannt werden.
Die Polizei und Behörden akzeptieren ihn derzeit nur in Kombination mit der Plastikkarte, während er bereits für private Zwecke wie Carsharing oder Online-Identifikation genutzt werden kann.
Führerschein wird 2026 günstiger
Günstiger, digitaler und flexibler: So soll die Fahrausbildung ab 2026 werden.
Die wichtigsten Änderungen betreffen:
- kürzere Praxisprüfung von 25 Minuten und weniger Theoriefragen mit Fokus auf Verkehrssicherheit
- Online-Theorieunterricht soll möglich werden, inklusive Apps statt Präsenzpflicht
- Einsatz von Simulatoren für Schaltwagen- oder Sonderfahrten (Nacht-, Autobahnfahrten)
- Kostenreduktion und Bürokratieabbau
Die Änderungen treten jedoch erst ab dem erstem Halbjahr 2026 in Kraft.
Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für e-Autos
Neu zugelassene e-Autos bis 31. Dezember 2030 bleiben bis zu 10 Jahre steuerfrei, längstens jedoch bis 31. Dezember 2035 – unabhängig vom Halterwechsel.
Die Regelung gilt auch rückwirkend für alle E-Autos seit 2011 und wurde vom Bundestag und Bundesrat im Dezember 2025 genehmigt. ADAC und Finanzministerium rechnen mit Entlastungen bis zu 380 Millionen Euro jährlich ab 2030.
e-Auto Förderung für Privatpersonen soll zurückkommen
Die e-Auto-Förderung für Privatpersonen soll 2026 zurückkehren und zielt auf Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen ab, um den Umstieg auf Elektroautos und Plug-in-Hybride zu erleichtern.
Aktuell gibt es schon folgende Details zu Förderhöhe und Bedingungen:
- Basisförderung liegt bei 3.000 Euro pro neuem Fahrzeug (Kauf oder Leasing), mit Aufstockung bis 5.000 Euro für Familien (z.B. 500 Euro pro Kind bis max. 1.000 Euro) oder Haushalte mit Nettoeinkommen unter 3.000 Euro monatlich.
- Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Jahreseinkommen (zvE) des Haushalts von maximal 80.000 Euro, erhöht um 500 Euro pro Kind.
- Voraussichtlich gibt es eine Mindesthaltedauer, um Missbrauch der Fördermittel zu verhindern
Gefördert werden reine BEVs und Plug-in-Hybride der Klasse M1 (Pkw, Wohnmobile unter 3,5 t), mit Preisgrenze bei etwa 100.000 Euro Bruttolistenpreis.
Wann die Förderung genau starten soll, steht aktuell noch nicht fest. Geplant ist Frühjahr 2026. Das hängt von der beihilferechtlichen Freigabe der EU ab und von der endgültigen Ausarbeitung der Förderrichtlinien.
eCall Upgrade
2026 startet der EU-weite Wechsel zum "Next Generation eCall" (NG eCall), das das bisherige Notrufsystem in Neuwagen ablöst. Das System nutzt statt 2G/3G-Netzen die modernen 4G/LTE- und 5G-Netze, um Unfälle schneller zu melden und mehr Daten wie Airbag-Status, Insassenanzahl oder Fahrzeugdetails zu übermitteln. Die automatische Auslösung bei schweren Unfällen bleibt erhalten, ergänzt durch eine manuelle SOS-Taste.
Ab 1. Januar 2026 müssen neu typgenehmigte Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (M1/N1) NG eCall haben, ab 1. Januar 2027 gilt es für alle Neuzulassungen. Bestandsfahrzeuge brauchen keine Nachrüstung, verlieren aber langfristig die Funktion durch 2G-Abschaltung bis 2028.
Neue Sicherheitsausstattung in Neuwagen
Ab 7. Juli 2026 müssen Neuwagen (Pkw und leichte Nutzfahrzeuge der Klassen M1/N1) in der EU mit erweiterten Assistenz- und Sicherheitssystemen ausgestattet sein, um Erstzulassungen zu ermöglichen.
Zu den Pflichtsystemen gehören:
- Erweiterter Notbremsassistent für Fußgänger und Radfahrer, der Kollisionen erkennt und automatisch bremst
- Notfall-Spurhalteassistent mit Lenkunterstützung bei Spurverlassen
- Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA) zur Limit-Erkennung und Warnung
- Aufmerksamkeits- und Müdigkeitswarner basierend auf Fahrverhalten
Höhere Pendlerpauschale 2026
Ab 1. Januar 2026 steigt die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) in Deutschland dauerhaft auf einheitlich 38 Cent pro Kilometer – und zwar bereits ab dem ersten Kilometer.
Bisher galten 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und erst ab dem 21. Kilometer 38 Cent. Die Reform vereinfacht dies und entlastet besonders Pendler mit kurzen Strecken, unabhängig vom Verkehrsmittel (Auto, Rad, ÖPNV).
Benzin und Diesel erneut teurer
Durch den Wechsel zum marktbasierten CO₂-Preis im Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne steigen 2026 Preise für Benzin und Diesel leicht an. Der Aufschlag wächst gegenüber 2025 um bis zu 3 Cent pro Liter Benzin (15,7 bis 18,6 Cent CO₂-Kosten) und etwas mehr als 3 Cent pro Liter Diesel (17,3 bis 20,5 Cent), abhängig von Zertifikatpreisen bei Versteigerungen.
Euro7-Emissionsstandard
Der Euro-7-Emissionsstandard ist die neueste EU-weite Abgasnorm, die strengere Grenzwerte für Schadstoffe aus allen Neufahrzeugen festlegt, einschließlich Verbrennungsmotoren, Hybriden und Elektroautos. Sie gilt ab Ende 2026 für neu typgenehmigte Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (M1/N1), ab 2027 für alle Neuzulassungen.
Die Norm behält die Euro-6-Grenzwerte für Stickoxide (NOx: 60 mg/km Benzin, 80 mg/km Diesel), Kohlenmonoxid und Feinstaub bei, erfasst aber erstmals Partikel ab 10 Nanometern (statt 23 nm) und reguliert Brems- und Reifenabrieb sowie Batterielebensdauer.
Erweitere Produkthaftung: Bald auch für Software und digitale Dienste
Die erweiterte Produkthaftung ab 9. Dezember 2026 stärkt den Schutz für Fahrzeugbesitzer durch Haftungserweiterung auf Software und digitale Dienste bei Fahrzeugen.
Fahrzeugbesitzer können dann z.B. leichter Schadensersatz geltend machen, wenn Assistenzsysteme, Updates oder KI-Fehler (z.B. bei autonomem Fahren) zu Unfällen führen. Hersteller und Dienstleister haften gesamtschuldnerisch, auch für integrierte Komponenten.
Außerdem wird die Beweisführung erleichtert:
- Gerichte können Offenlegung interner Daten anordnen
- bei Weigerung gilt Vermutung des Herstellerfehlers
Ersatzfähig sind Körperverletzungen, Sachschäden (außer beruflich) und Datenverluste, mit Verjährungsfrist bis 25 Jahre bei Latenzschäden.
Bestandsfahrzeuge sind von der Regelung nicht betroffen – nur Neuwagen ab 2026 unterliegen der Regel automatisch.
Änderungen im Straßenverkehr 2026 im Ausland
2026 treten außerhalb Deutschlands mehrere neue Regeln und Pflichten für Auto- und Motorradfahrer in Kraft, vor allem in EUL ändern wie Spanien, Österreich und den Niederlanden.
Spanien
Warnleuchten statt Warndreieck: Auf Autobahnen und Schnellstraßen werden klassische Warndreiecke bei Pannen/Unfällen schrittweise durch spezielle gelbe Blinklichter ersetzt, die aufs Autodach gesetzt werden.
Mietwagen und in Spanien zugelassene Fahrzeuge müssen entsprechend ausgerüstet sein. Touristen mit eigenem Auto sind je nach Regelung und Übergangsfristen teils noch vom Warndreieck befreit.
Österreich
Kamera-Zufahrtskontrollen: In Städten wie Wien, Salzburg oder Graz sind für 2026 kamerabasierte Zufahrtsüberwachungen zu Umwelt- oder Innenstadtzonen geplant. Unerlaubtes Einfahren kann hohe Bußgelder nach sich ziehen, auch für ausländische Autofahrer. Ausgenommen von der Regelung sind Anwohner, Taxis, Lieferverkehr und Einsatzfahrzeuge sowie Motorräder und Mopeds.
Niederlande
Erhöhung der Bußgelder: Für 2026 ist eine turnusmäßige Anhebung von Verkehrsbußgeldern vorgesehen, etwa für Tempoverstöße, Rotlicht- und Handyverstöße.
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