# Kurzzeitkennzeichen

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:::inhaltsverzeichnis
[- Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten](#kennzeichen)
[- Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens](#gueltigkeit)
[- Kurzzeitkennzeichen ohne Papiere nutzen](#papiere)
[- Wo kann man Kurzzeitkennzeichen beantragen?](#beantragen)
[- Kosten für das Kurzzeitkennzeichen](#kosten)
[- Kurzzeitkennzeichen und Versicherung: Was ist dabei zu beachten?](#versicherung)
[- Kurzzeitkennzeichen im Ausland](#ausland)
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[anker=kennzeichen]
## Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten

Ein Kurzzeitkennzeichen gilt nur für einen **sehr kurzen Zeitraum** und ist daher nur für **Überführungsfahrten** oder **Probefahrten** erlaubt. Neben den Vorschriften zur maximalen Gültigkeit gibt es für die Nutzung eines Kurzeitkennzeichens viele weitere Anforderungen.

[anker=gueltigkeit]
## Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens

Die Gültigkeit von Kurzzeitkennzeichen beschränkt sich auf folgende Einsatzbereiche:

- Prüfungsfahrten (TÜV oder DEKRA)
- Probefahrten
- Überführungsfahrten

Das Kennzeichen ist **nur innerhalb Deutschlands** erlaubt und ist **maximal 5 Tage ab Beantragung gültig**. Erkennbar ist das Ablaufdatum an der Einprägung auf der rechten Seite des Kennzeichens (auf gelbem Grund).

Außerdem darf das Kennzeichen **nur an einem, nicht an verschiedenen Fahrzeugen** befestigt werden.

[anker=papiere]
## Kurzzeitkennzeichen ohne Papiere nutzen

Liegt **keine Betriebserlaubnis** vor oder eine **ungültige Hauptuntersuchung**, dann dürfen Autofahrer mit dem Kurzzeitkennzeichen nur folgende Fahrten durchführen:

- Hin- und Rückfahrt zur Untersuchungsstelle im zuständigen Zulassungsbezirk
- Hin- und Rückfahrt zu angrenzendem Bezirk

In dem Fall wird außerdem im Fahrzeugschein des Kurzzeitkennzeichens vermerkt, dass die HU/Betriebserlaubnis fehlt und dass die Fahrt entsprechend eingeschränkt ist.

Wird bei der HU festgestellt, dass das Fahrzeug einen **Mangel** hat, sind auch Fahrten erlaubt, **um diesen Mangel unmittelbar durch eine Reparatur zu beheben**. Wird bei der HU jedoch festgestellt, dass das Fahrzeug **verkehrsunsicher** ist, ist auch diese Fahrt (zur Werkstatt) nicht erlaubt, um den öffentlichen Straßenverkehr nicht zu gefährden.

[anker=beantragen]
## Wo kann man Kurzzeitkennzeichen beantragen?

Sie beantragen das Kurzzeitkennzeichen bei der **Kfz-Zulassungsstelle**. Dabei können Sie sowohl die Zulassungsstelle des Ortes wählen, an dem sich das Fahrzeug befindet oder die Zulassungsstelle Ihres Wohnsitzes.

**Sie benötigen für die Beantragung folgende Dokumente:**

- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung 1 und 2
- Nachweis für gültige Hauptuntersuchung (auch ohne HU kann Kurzeitkennzeichen beantragt werden, ist aber dann nur für Fahrten zur Untersuchungsstelle erlaubt)
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug

[anker=kosten]
## Kosten für das Kurzzeitkennzeichen

Das **Schilderpaar kostet ca. 25 Euro**. Hinzu kommen **Verwaltungsgebühren** (etwa 13 Euro) und **Versicherungskosten**. Die Versicherungskosten sind vom Versicherer sowie dessen Konditionen abhängig.

[anker=versicherung]
## Kurzzeitkennzeichen und Versicherung: Was ist dabei zu beachten?

Für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen ist **nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung möglich**. Der Versicherer übernimmt demnach nur Kosten, die dem Unfallgegner entstehen. Wenn Sie das Fahrzeug im Anschluss normal zulassen möchten, benötigen Sie dafür eine weitere Versicherungsbestätigung.

[anker=ausland]
## Kurzzeitkennzeichen im Ausland

Deutschland hat mit folgenden Ländern **Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung der Kurzzeitkennzeichen**:

- Österreich
- Italien
- Dänemark
- Schweiz

In den meisten anderen Nachbarländern wird das Kennzeichen in der Regel toleriert – allerdings besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass das Kennzeichen nicht beanstandet wird.


_**Bildnachweis:**_  
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© [Björn Wylezich](https://stock.adobe.com/de/images/gultigkeitsdatum-eines-deutschen-kurzzeitkennzeichens/97072969?asset_id=97072969) – stock.adobe.com

[Zum Lexikon-Eintrag](https://www.baum-bmwshop24.de/lexikon/kurzzeitkennzeichen)
