Gut sichtbar auch bei Tageslicht

Das Tagfahrlicht soll die Sichtbarkeit des Fahrzeugs bei eigentlich guten Sichtbedingungen, also Tageslicht, verbessern. Denn bei bestimmten Witterungsbedingungen oder Fahrsituationen kann es vorkommen, dass Fahrzeuge auch am Tag schlecht sichtbar sind, z.B. bei tiefstehender Sonne, in der Dämmerung oder in einer durch Bäume beschatteten Allee.

 

Technische Umsetzungsmöglichkeiten für das Tagfahrlicht

Tagfahrlicht kann entweder als Ergänzung zu den Fahrzeugscheinwerfern eingebaut sein oder als Fahrlichtschaltung. Die Systeme unterscheiden sich wie folgt:

Fahrlichtschaltung

Bei der Fahrlichtschaltung werden automatisch die Scheinwerfer eingeschaltet, allerdings mit verminderter Lichtstärke. In der nordamerikanischen Fahrlichtschaltungsversion geschieht das nach dem Lösen der Handbremse und betrifft die Hauptscheinwerfer und die Begrenzungsleuchten vorn, in der skandinavischen Version wird das Licht nach der Zündung aktiviert und betrifft die Hauptscheinwerfer, Begrenzungs- und Rücklicht und Kennzeichen- und Armaturenbeleuchtung.

Mit Aktivierung von Fernlicht oder Abblendlicht wird das schwächere Tagfahrlicht automatisch abgeschaltet.

Die Fahrlichtschaltung ist sehr komfortabel – Sie müssen sich nicht mehr um das Licht an- und abschalten kümmern. Nachteil ist jedoch, dass der Hauptscheinwerfer eine hohe Leistungsaufnahme hat und dass durch die automatische Versorgung von Begrenzungsleuchten und Armaturenbrettbeleuchtung deren Leuchten einem höheren Verschleiß unterliegen.

Tagfahrlicht als Ergänzung zu den Fahrzeugscheinwerfern

Dabei werden im Fahrzeug spezielle verbrauchsarme Leuchten eingesetzt. Sie müssen der ECE-Regelung 87 entsprechen und damit mindestens eine Lichtstärke von 400 Candela pro Leuchte aufweisen. Damit ist das Tagfahrlicht weniger intensiv als Abblendlicht und reicht auch nicht zur Straßenausleuchtung. Außerdem ist das Licht nur nach vorn gerichtet.

Die Zusatzleuchten benötigen nur eine geringe Leistungsaufnahme (maximal 42 Watt für beide Tagfahrleuchten), was wiederum einen geringeren Verschleiß für die anderen Beleuchtungen bedeutet.

 

Tagfahrlicht Vorschriften

Im Vergleich der europäischen Länder gibt es sehr verschiedene Regelungen. Einige Länder schreiben das Tagfahrlicht für Pkw vor, z.B. Dänemark, Italien, Polen und Schweden. Lediglich Empfehlungen zum Einsatz von Tagfahrlicht gibt es in Frankreich und Deutschland. Es gibt zudem viele Länder, die gar keine Regelungen dazu treffen, z.B. Großbritannien, Monaco und die Niederlande. In Deutschland ist das Tagfahrlicht für Pkw zwar aktuell nicht vorgeschrieben, Neufahrzeuge müssen seit 2011 jedoch mit Tagfahrlicht ausgestattet werden. Pflicht ist das Tagfahrlicht in Deutschland hingegen für Motorradfahrer.

Tagfahrlicht und Abblendlicht

Ist das Tagfahrlicht in einem Land gefordert, das Auto verfügt aber weder über eine Fahrlichtschaltung noch extra Tagfahrleuchten, können Autofahrer alternativ auch das Abblendlicht einschalten, um die gesetzlichen Anforderungen des jeweiligen Landes an die Fahrzeugbeleuchtung zu erfüllen. Nebelscheinwerfer und Standlicht sind nicht erlaubt als Alternativen zum Tagfahrlicht.

 

Tagfahrlicht nachrüsten

Wird zum Thema „Tagfahrlicht nachrüsten“ geworbene, bezieht sich das in der Regel auf Fahrlichtschaltungen. Eine Nachrüstung mit den oben beschriebenen zusätzlichen verbrauchsarmen Leuchten ist aber grundsätzlich auch möglich.

Am einfachsten ist die Nachrüstung zusätzlicher Tagfahrleuchten mit LED-Leuchten:

  • Sind sind klein und benötigen daher nur wenig Platz – oft reicht die durch die ECE-87 geforderte minimale Fläche von 25 cm².
  • Es sind keine stark beanspruchbaren Halterungen erforderlich, da bei LED-Leuchten leichte Kunststoffe genutzt werden.

Für den Montageort und die Funktionsweise zusätzlicher Tagfahrlichter macht die EU folgende Vorschriften (ECE-Regelung R48):

  • Montage muss an der Fahrzeugfront erfolgen
  • Abstände:

    • vom Boden: mind. 250 mm, max. 1500 mm
    • zwischen den Leuchten: 400 mm bei Fahrzeugbreite bis 1.300 mm, darüber hinaus mind. 600 mm
    • zwischen Tagfahrleuchte als Begrenzungsleuchte und Fahrzeugaußenkante: 400 mm

  • bei Einschalten des Abblendlichts muss sich Tagfahrlicht automatisch abschalten
  • bei Verwendung des Tagfahrlichts als zusätzliche Positionsleuchten, muss das serienmäßige Standlicht an der Front außer Betrieb gesetzt werden.
  • vorgeschriebene Kennzeichnung der Tagfahrleuchten: (E)-Nummer + Bezeichnung RL