/
BMW Lexikon
/
Aufhebung der Verbau-Sperre für BMW M Performance Abgasanlagen

Aufhebung der Verbau-Sperre für BMW M Performance Abgasanlagen

Monday, 16.03.2026
Mehr lesen
M Performance Klappen Schalldämpfer

BMW M Performance Parts Abgasanlagen wieder verbaubar (Sperre aufgehoben)

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die BMW M Performance Parts Abgasanlagen – bis auf wenige Ausnahmen – wieder zum Verbau freigegeben sind. Dies betrifft die BMW M Performance Parts Abgasanlagen für Fahrzeuge mit Start of Production (SOP) vor 07/2018. Das heißt, die BMW M Performance Parts Abgasanlagen dürfen nur bei Fahrzeugen ohne Otto-Partikel-Filter (OPF) verbaut werden.

Bitte beachten Sie: Die BMW M Performance Parts Abgasanlagen unterliegen keiner Eintragungspflicht. Die BMW M Performance Parts Abgasanlagen sind nach dem gültigen Homologationsverfahren R51.02 (Serienhomologation) oder R51.03 (ebenfalls Serienhomologation) bzw. in wenigen Ausnahmen nach der R59.02 (Austauschteilehomologation) zugelassen.

Für die BMW M Performance Parts Abgasanlagen mit der Homologation R51.02 und R51.03 gibt es kein Zulassungsdokument; hier reicht die BMW-Sachnummer, welche auf der Abgasanlage vermerkt ist. Sollte es mit der Polizei oder den Prüfbehörden (TÜV / Dekra) zu Schwierigkeiten kommen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne unterstützend zur Verfügung. Im Anhang finden Sie eine Auflistung der BMW M Performance Parts Abgasanlagen, welche weiterhin nicht verkauft werden dürfen.

Die Abgasanlage für den F87 M2 ist nur für Fahrzeuge bis Baujahr 12.2016 verbaubar!

Freigegebene BMW M Performance Parts Abgasanlagen:

Freigegebene BMW M Performance Parts Abgasanlagen

Freigegebene BMW M Performance Parts Abgasanlagen 2

Weiterhin gesperrte BMW M Performance Parts Abgasanlagen:

Weiterhin gesperrteBMW M Performance Parts Abgasanlagen

M Performance Klappen Schalldämpfer

Wichtiger Hinweis
In unseren Ratgeber- und Lexikon-Artikeln finden Sie eine Fülle an fachlichen Informationen rund um Kraftfahrzeuge, die sorgfältig von uns zusammengestellt wurden. Trotzdem können diese Artikel das Fachwissen eines Spezialisten nicht ersetzen. Baum Automobile GmbH & Co. KG übernimmt daher keine Haftung für Schäden oder Verletzungen, die durch unsachgemäß durchgeführte Reparaturen entstehen. Wir empfehlen grundsätzlich, Arbeiten am Kraftfahrzeug ausschließlich von einem Fachmann durchführen zu lassen. Weiterhin: Sollten Ihnen inhaltliche Fehler auffallen, lassen Sie es uns wissen. Wir sind über Verbesserungsvorschläge sehr dankbar.