Neuwagen standardmäßig mit Digitalradio, einheitliche Kraftstoffkennzeichnung und Online-Zulassung. Das sind nur drei der Neuerungen, die Autofahrer im neuen Jahr erwarten können. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen im Straßenverkehr 2019.

Einheitliche Kraftstoff-Kennzeichnung

Tankstelle Zapfsäule

Ab 2019 gelten EU-weit einheitliche Kennzeichnungen für Kraftstoffe. Damit dürfte die Unsicherheit beim Tanken im Ausland ein Ende haben. Neben einheitlichen Bezeichnungen gibt es auch eine geometrische Kennzeichnung, mit der Diesel, Benzin und Gas auf einen Blick erkennbar sind.

Die Kennzeichnungen befinden sich an den Zapfsäulen, den Zapfpistolen und bei Neuwagen auch im Tankdeckel. Sie lauten wie folgt:

Diesel

  • B7, B10, B20, B30, B100 und XTL (die unterschiedlichen Werte kennzeichnen die Biodieselkomponenten, XTL steht für synthetischen Diesel)
  • mit Quadrat-Symbol

Benzin

  • E5, E10, E85 – die bekannte Kennzeichnung für den Bioethanol-Anteil
  • mit Kreis-Symbol

Gas

  • CNG (Erdgas – Compressed Natural Gas), Flüssiggas (LNG oder Autogas LPG), H2 (Wasserstoff)
  • mit Raute-Symbol

 

Neue Einstufungen bei der Autoversicherung

Damit erhöhen sich bzw. sinken die Kosten für jeweils die Hälfte der Betroffenen. Etwa 11 Millionen Autobesitzer sind 2019 von der Typklassen-Änderungen in der Kfz-Versicherung betroffen.

Elektroautos müssen sich bemerkbar machen

Fahrzeuge mit Elektroantrieb sind bekanntlich sehr leise oder teilweise gar nicht im Straßenverkehr zu hören. Was im Grunde genommen ein Vorteil ist (gerade in Städten oder an stark befahrenen Straßen), hat aber auch Nachteile. So ist es schon öfters passiert, dass unachtsame Verkehrsteilnehmer die Elektrofahrzeuge überhört haben. Davon abgesehen sind die lautlosen Modelle vor allem für Menschen mit Sehbehinderung ein Problem.

Das neue Jahr soll dieses Problem lösen, zumindest bei neu zugelassenen Elektro- und Hybridfahrzeugen.  Sie müssen mit einem Warnsystem (AVAS – Acoustic Vehicle Alerting System) ausgestattet sein, das bis 20 km/h automatisch Geräusche erzeugt. Sie ähneln den Geräuschen von Verbrennungsmotoren.

Bald alle Neuwagen mit Digitalradio

Die EU setzt gerade eine neue Richtlinie zum Digitalradio-Einsatz in Kfz um. Damit sollen die Digitalradios bald Pflicht in Neuwagen werden. Bisher war die Digitaltechnik oft eine Zusatzausstattung – natürlich mit Zusatzkosten. Spätestens in zwei Jahren müssen dann alle Neuwagen den DAB+ Standard serienmäßig integrieren.

Erstzulassungen auch online möglich

Online Kfz Zulassung

Diese Neuerung kommt im Laufe des Jahres 2019 und soll den Aufwand für Ummeldung und Erstzulassung für Fahrzeuge deutlich erleichtern. Um die Online-Services nutzen zu können, müssen Sie sich allerdings mit dem neuen Personalausweis mit eingeschalteter Online-Funktion identifizieren. Genauere Informationen dazu finden Sie unter: Online-Ausweisen – Funktionsweise.

Versteuerung zum halben Satz für E-Autos

Die Versteuerung zum halben Satz gilt ab 2019 und betrifft Personen, die auch privat ihren Firmenwagen nutzen. Bisher mussten sie monatlich 1 % des Listenwerts versteuern (geldwerter Vorteil). Die neue Regelung gilt für Elektro- und Hybridfahrzeuge, die vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021 geleast oder gekauft werden. Bei den Hybriden gilt jedoch folgende Einschränkung:

  • rein elektrische Reichweite muss mindestens 40 Kilometer betragen
  • CO2-Ausstoß maximal 50 Gramm pro Kilometer

 

Neuerungen 2019 bei den Diesel-Verboten

Die Diesel-Fahrverbote sind immer noch in aller Munde. Aktuell beschäftigt sich die Bundesregierung mit einem Maßnahmenpaket mit Flottenwechsel, Software-Updates und Nachrüstungen der Hardware. Die Beratung über die Blaue Plakette wurde erst einmal vertagt, ganz vom Tisch ist die Kennzeichnung aber nicht.
Diesel-Verbot
Der ADAC hat die für 2019 geltenden bzw. geplanten Regelungen zu den Fahrverboten für die deutschen Großstädte zusammengefasst: Übersicht zu Fahrverboten in deutschen Großstädten. Demnach kommt bspw. in Berlin spätestens ab Juni in elf Abschnitten der Stadt ein Fahrverbot für Diesel mit Euro 1-5. In Stuttgart, wo das Fahrverbote für Diesel mit Euro 4 oder älter bereits seit Jahresbeginn für Auswärtige besteht, sollen die Verbote ab April 2019 auch auf die Stuttgarter ausgeweitet werden.