Wie im letzten Jahr halten sich die Änderungen im Straßenverkehr eher in Grenzen. Die Corona-Maßnahmen machen sich nun auch beim Auto-Equipment bemerkbar, viele Assistenzsysteme werden verpflichtend und der Spritpreis geht abermals nach oben. Details zu diesen und weiteren Maßnahmen haben wir im folgenden Beitrag für Sie zusammengefasst.

Preise für Diesel und Benzin steigen erneut

Wieder wird’s teurer für Diesel- und Benzin-Fahrer, denn seit dem 1. Januar hat sich der CO2-Preis auf 30 Euro pro Tonne erhöht. An der Tankstelle macht sich das im Vergleich zum letzten Jahr wie folgt bemerkbar:

  • Benzin ca. 1,4 % teurer
  • Diesel ca. 1,5 % teurer

Wie viel Benzin und Diesel 2022 kosten werden, ist aber auch von der Ölpreisentwicklung abhängig.

Förderungen für Hybrid-Fahrzeuge wird verschärft

Ab 2022 ändern sich die Förderrichtlinien für Plugin-Hybrid-Fahrzeuge. Der Zuschuss von 6.750 Euro wird nur gezahlt, wenn das Fahrzeug folgende Anforderungen erfüllt:

  • elektrische Mindestreichweite: 60 Kilometern oder
  • höchstens 50 Gramm CO2 Ausstoß pro Kilometer

Voraussichtlich ab 2023 soll die Mindestreichweite auf 80 Kilometer ausgeweitet werden.

Innovationsprämie für E-Autos

Um E-Autos weiter zu fördern, wird die Innovationsprämie verlängert – bis Ende 2022. Damit wird der Umweltbonus des Bundes auch 2022 wieder verdoppelt.

Ladesäulen-Preise werden transparenter

Derzeit sind die Kosten an den Ladesäulen für E-Autos nur schwer erkennbar. Am 28.05.2022 tritt eine Verordnung in Kraft, nach der die Preise verbraucherfreundlicher vermittelt werden müssen. Dann muss an der Ladesäule der Arbeitspreis pro Kilowattstunde angegeben werden. Außerdem muss es den Nutzern ermöglicht werden, auch ohne Vertrag ihr Fahrzeug aufzuladen.

Zwei Masken müssen in den Verbandskasten

Diese Maßnahme ist für 2022 geplant, wann die Vorschrift genau kommt, steht derzeit (Stand: 14. Januar 2022) noch nicht fest. Denn dafür muss die DIN-Norm Nr. 13164, die Vorgaben für den Inhalt des Verbandskastens macht, noch angepasst werden.

Fahrassistenzsysteme – das gilt ab 6. Juli 2022

Für neue Typenzulassungen gilt ab 6. Juli eine neue Vorschrift zu Assistenzsystemen. Demnach müssen die Fahrzeuge ab diesem Datum u.a. mit folgenden Systemen ausgestattet sein:

  • Geschwindigkeitsassistent ISA (Intelligent Speed Assistance): warnt bei Überschreiten der vorgeschriebenen Geschwindigkeit
  • Rückfahrassistent
  • Spurhalteassistent
  • Notbremsassistent
  • Müdigkeitswarner

Für Lkw ab 3,5 Tonnen kommt eine Verpflichtung zum Einbau des Abbiegeassistenten. Allerdings müssen bestehende Lkw-Flotten noch nachgerüstet werden. Ab Juli 2024 müssen alle neuen Lkw mit dem Abbiegeassistenten ausgestattet sein.

Tausch alter Führerscheine

2022 startet die Tauschpflicht für den alten Papier-Führerschein. Rund 43 Millionen Autofahrer müssen auf das fälschungssichere Scheckkartenformat umsteigen. Die Umtauschpflicht erfolgt gestaffelt bis 2033. Zuerst sind die Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958 betroffen. Der Umtausch kostet 25 Euro.

Eigentlich war geplant, dass diese Personen ihren "Lappen" bis spätestens 19. Januar 2022 umtauschen sollten. Aber coronabedingt gibt es sehr lange Bearbeitungszeiten, sodass die Frist voraussichtlich nicht von allen eingehalten werden kann. Daher haben die Verkehrsminister beschlossen, dass den Autofahrern der betreffenden Jahrgänge bis 19. Juli 2022 keine Bußgelder verhängt werden, wenn sie bis dahin noch mit dem alten Führerschein unterwegs sind. Danach wird ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro fällig.

 

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