Das Alpine-Symbol – das Bergpiktogramm mit Schneeflocke – wird schon bald zum wichtigsten Merkmal beim Kauf von Winterrädern, denn ab 2018 ist das Symbol Pflicht für alle Winterreifen, die ab diesem Jahr hergestellt werden. Was diese Neuregelung für das M+S-Zeichen bedeutet und wie es mit Übergangsfristen aussieht, erfahren Sie in unserem aktuellen Beitrag.

Bisherige Regelungen zu Winterreifen

2010 wurde die sogenannte situative Winterreifenpflicht eingeführt. Demnach gibt es keinen festen Zeitrahmen, in dem Autofahrer nur mit Winterreifen unterwegs sein dürfen, sondern nur die Vorgabe, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen (Schnee, Schneematch, Glätte) eine Winterbereifung erforderlich ist.

Winterreifen, die für diese Bedingungen geeignet sind, mussten bisher lediglich die Kennzeichnung M+S tragen – „Mud and Snow“ bzw. „Matsch und Schnee“. Das Alpine-Symbol war nicht zwingend erforderlich.

Neue Winterreifen-Kennzeichnung für mehr Sicherheit bei winterlichen Straßenverhältnissen

Ab 01.01.2018 sind nur noch Reifen als Winterreifen zugelassen, die das Alpine-Symbol tragen. Das heißt zugleich, dass die Reifen verbindliche Mindestanforderungen beim Bremstest auf Schnee erfüllen – Anforderungen, die mit der M+S Kennzeichnung nicht erfüllt wurden, denn dafür gab bzw. gibt es keine einheitlichen Prüfkriterien in Bezug auf winterliches Wetter.

Bisher durften auch Ganzjahresreifen mit M+S gekennzeichnet werden und diese bieten bekanntlich keine besonders guten Eigenschaften bei Schneematsch oder glatter Fahrbahn.

Mit der Neuregelung wird das Alpine-Symbol zum Winterreifen-Qualitätssiegel. Das ändert allerdings nichts an der Vorschrift der situativen Winterreifenpflicht. Nach wie vor sind Winterreifen nur erforderlich, wenn dies die Wetterverhältnisse erfordern.

Übergangsregelung bis 2024

Auch wenn Ihre Winterreifen nur die M+S Kennzeichnung besitzt, dürfen Sie nach dem 1. Januar 2018 noch damit fahren. Für den Ersatz mit Alpine-Symbol gekennzeichneten Reifen haben Sie bis 30.09.2024 Zeit.