Optisch sehr ansprechend, aber auch recht empfindlich: Aluminiumfelgen können schnell Schaden nehmen, z.B. durch einen Bordstein-Kontakt, Schlaglöcher oder Streusalz. Und das senkt wiederum den Fahrzeugwert. Um wieder die Ursprungsoptik herzustellen, können Alufelgen unter Umständen repariert bzw. optisch aufbereitet werden. Doch Vorsicht: Nicht jede Reparatur ist bei Alufelgen erlaubt.

Was Sie bei Ihren Leichtmetallfelgen reparieren dürfen und in welchen Fällen ein Ersatz erforderlich ist, zeigen wir Ihnen im folgenden Beitrag.

Warum sind nur bestimmte Reparaturen an Leichtmetallfelgen erlaubt?

Felgen sind wichtige Komponenten des Fahrwerks und unterliegen starken Belastungen beim Fahren. Daher sind bestimmte Reparaturen bei Felgen nicht erlaubt bzw. bleibt Ihnen bei bestimmten Schäden nur der Weg zum Kauf neuer Felgen.

Wird die Stabilität der Felgen durch die Reparatur beeinflusst, kann es im schlimmsten Fall zum Bruch der Felge kommen. Selbst wenn das Zubehörteil nach der Reparatur wie neu aussieht, bedeutet das nicht, dass es auch hinsichtlich der geforderten Stabilität überzeugt.

Stahlfelgen sind insgesamt weniger empfindlich als Leichtmetallfelgen, aber auch bei dieser Variante gilt, dass starke Beschädigungen nicht repariert werden dürfen, sondern einen Ersatz erfordern.

Was darf bei Alufelgen repariert werden? 

Schäden an der Alufelge mit folgenden Merkmalen dürfen noch repariert bzw. ausgebessert werden:

  • Beschädigungen, die nicht tiefer als ein Millimeter ins Grundmetall gehen
  • Beschädigungen, die nicht weiter als 50 Millimeter vom Felgenrand entfernt sind
  • Kleine, oberflächliche Kratzer, die z.B. in Folge eines Bordsteinkontakts entstanden sind – sie dürfen im gesamten sichtbaren Bereich der Felge ausgebessert werden

Felgen Kratzer ausbessern Vorher-Nachher-VergleichFür diese Schäden wird oft das WheelDoctor-Verfahren eingesetzt. Dabei handelt es sich um eine TÜV-geprüfte Felgenreparatur, die durch Rotationsschleifen Korrosion und Abschürfungen beseitigt. Pro Felge müssen Sie mit Kosten von rund 80 bis 180 Euro rechnen.

Sie dürfen außerdem die Klarlackschicht Ihrer Leichtmetallfelgen erneuern lassen, die bspw. durch Steinschläge oder Bremsstaub beeinflusst wird. Das ist sogar empfehlenswert, weil die Felge durch eine unzureichende Beschichtung korrosionsanfällig wird.

Allerdings gibt es bei der Erneuerung der Klarlackschicht auch einige Einschränkungen:

  • Kein Thermoverfahren! Dabei wird die Felge auf über 200 °C erhitzt, was die Stabilität von Aluminium um bis zu 40 Prozent reduzieren kann.
  • Kein Sandstrahlen! Auch das verringert die Stabilität der Leichtmetallfelge.
  • Keine Pulverbeschichtung für die Felgenaufbereitung! Sie ist unzulässig, weil die Felge dabei sehr hohen Temperaturen ausgesetzt wird.

Wesentlich schonender und sicherer ist die Entfernung der Lackschicht mit chemischen Verfahren. Anschließend wird grundiert und wieder neu lackiert. Der Preis pro Felge für diese Arbeiten beginnt bei ca. 80 Euro.

Was darf bei Alufelgen nicht repariert werden?

Problematisch sind Risse oder Beulen an der Felge. Solche Schäden würden sich zwar grundsätzlich reparieren lassen (die Risse durch Schweißen, die Beulen durch Wärmebehandlung oder Kaltverformung), das hätte jedoch Einfluss auf das Materialgefüge.

Verfahren wie das Schweißen oder die Verformung könnten nicht mehr die vom Hersteller nachgewiesene Radfestigkeit gewährleisten und würden die Sicherheit beim Fahren gefährden.

Ebensowenig erlaubt sind Reparaturen an folgenden Felgenkomponenten:

  • Radbefestigungsbohrungen
  • Mittenloch
  • Ventilsitz

Außerdem dürfen bereits einmal aufbereitete Alufelgen nicht erneut aufbereitet werden.

 

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