Wie im vergangenen Jahr erwarten Besitzer von Dieselfahrzeugen auch 2019 Prämien beim Kauf eines neuen BMW oder MINI Fahrzeugs. Bei der BMW Dieselprämie sind jedoch 2 verschiedene Umtauschmodelle zu unterscheiden: Die überregional geltende Dieselprämie und die Umweltprämie Plus, die nur für bestimmte stark belastete Städte gilt.
Wir geben Ihnen einen Überblick über die Bedingungen beider Diesel-Prämienmodelle von BMW für 2019.
BMW Dieselprämien überregional und regional
Der Hauptunterschied zwischen den beiden BMW Dieselprämien bezieht sich auf die regionale Gültigkeit. Das „Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität“ der Bundesregierung beinhaltet zugleich die Festlegung von sogenannten Intensivstädten. Unter diese Bezeichnung fallen Städte, die an den Luftmessstellen über 25 Prozent Abweichungen gegenüber dem EU-Luftqualitätsgrenzwert zeigen (Grenzwert: 40 Mikrogramm pro m³).
Das betrifft aktuell folgende Städte: Stuttgart, München, Reutlingen, Hamburg, Düren, Limburg a.d. Lahn, Heilbronn, Düsseldorf, Köln, Backnang, Ludwigsburg, Bochum, Kiel und Darmstadt. Außerdem fallen auch folgende Fahrzeuge bzw. Personen unter die „Intensivstadt-Regelungen“:
- direkt angrenzende Landkreise
- Pendler, die in den Intensivstädten arbeiten, mit Wohnsitz außerhalb der Intensivstadt
- Selbstständige mit Firmensitz in der Stadt
Kommen weitere Kommunen mit Fahrverboten hinzu, so können diese ebenfalls unter die Intensivstädte mit aufgenommen werden, sodass auch hier das Dieselprämien-Programm von BMW zur Anwendung käme.
Doch nun zu den Details der beiden BMW Dieselprämien:
BMW Dieselprämienart | Prämienhöhe | Bedingungen |
Überregionale Dieselprämie – die BMW Umweltprämie |
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Regionale Dieselprämie – BMW Umweltprämie Plus |
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Die „normale“ überregionale Dieselprämie ist nicht mit der Umweltprämie Plus kombinierbar. Beide Prämien können jedoch mit dem staatlichen Umweltbonus für den Kauf von Elektrofahrzeugen kombiniert werden.
*Anforderungen Vorführwagen: Erstzulassung über BMW Partner/Niederlassung, maximal 15 Monate, 20.000 Kilometer bis zur Zweitzulassung
Anforderungen Junger Gebrauchter: maximal 18 Monate nach Erstzulassung
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