KfW Förderung für private E-Auto Ladestationen

In unserem Beitrag zu den Steuervorteilen beim Elektroauto haben wir uns auch dem Aspekt Fördermöglichkeiten für die Wallbox gewidmet. Nun gibt es von der KfW ab November 2020 eine neue Förderung für die Installation privater Ladestation. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Konditionen und Anforderung für die KfW Förderung.

!!!Update zur KfW-Förderung November 2021 – Fördersumme ist aufgebraucht!!!!

Der Fördertopf für den Zuschuss zur hauseigenen Ladestation ist seit Ende Oktober 2021 leer. Wie aktuell auf der Seite zum Zuschuss 440 der KfW zu lesen ist, können Sie die Förderung nicht mehr beantragen. Zwar wurde die Födersumme mehrfach aufgestockt, die Nachfrage nach Wallboxen war aber so groß, dass die Fördermittel nun doch erschöpft sind. Laut KfW gingen in den letzten 12 Monaten rund 825.000 Anträge ein, was die anfänglich beschlossene Fördersumme um rund 10 Prozent überschritten hat.

Das heißt aber nicht, dass Sie in Zukunft ganz auf eine Förderung verzichten müssen, denn:

  1. entscheidet die neue Bundesregierung über eine Fortsetzung der Förderung und das ist sehr wahrscheinlich
  2. gibt es nach wie vor Förderungen für private Wallboxen von Ländern und Kommunen, z.B. in Schleswig-Holstein im Rahmen des "Klimaschutz-Förderprogramms" oder in der Stadt München mit dem "Förderprogramm Elektromobilität"

Laufende Anträge sind übrigens nicht davon betroffen, d.h. wer bis Ende Oktober noch die Beantragung über die KfW-Seite vornehmen konnte, dessen Antrag wird auf jeden Fall noch bearbeitet.

KfW Zuschuss für private Wallbox – das müssen Sie beachten

Der ab November 2020 geltende Zuschuss von KfW für den Kauf und Anschluss einer privat genutzten Ladestation fürs Elektroauto trägt die Kennziffer 440 und die Bezeichnung "Ladestation für Elektroautos – Wohngebäude".

Die KfW hat die Installation privater Wallboxen zwar schon durch ein anderes Förderprogramm unterstützt (den Zuschuss 430), allerdings nur im Rahmen der energetischen Sanierung von Wohngebäuden.

Die wichtigsten Fakten zur KfW Wallbox Förderung ab November 2020

Wer darf die Förderung beantragen?

  • Eigentümer
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Mieter
  • Vermieter

Antragstellung

 

  • ab 24.11.2020 online bei der KfW
  • Antrag auf jeden Fall vor Bestellung der Wallbox stellen!

Voraussetzung

  • nur für privat genutzte Stellplätze an Wohngebäuden
  • Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen (vom Energieversorger oder über eigene Photovoltaik-Anlage)
  • Gesamtkosten müssen mindestens 900 Euro betragen

*Was wird gefördert?

 

  • Kaufpreis und Installationskosten einer Ladestation mit 11 kW Ladeleistung oder höherer Leistung
  • intelligente Steuerung der Ladestation

Höhe der Förderung

  • 900 Euro Zuschuss pro Ladepunkt
  • besitzt die Station mehrere Ladepunkte, wird demzufolge jeder Ladepunkt mit 900 Euro gefördert – sofern die Gesamtkosten die jeweils förderfähige Summe pro Ladepunkt erreichen

 

*Ab November veröffentlicht die KfW eine Liste der geförderten Wallboxen auf der Seite des Förderprogramms 440.

Die Antragstellung bei der KfW läuft wie folgt ab:

  1. Zuschuss beantragen über Förderprogramm-Seite zum Zuschuss 440
  2. Nachweis der Identität über Schufa-Identitätscheck, Video-Identifizierung oder Postident-Verfahren
  3. Installation der Ladestation durch Fachbetrieb
  4. Einbau nachweisen: Rechnung für Kauf und Installation hochladen
  5. Auszahlung des KfW Zuschusses zur privaten Ladestation aufs Konto

 

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