Saisonal fahren und sparen

Saisonkennzeichen

 

Fahrzeuge mit einem Saisonkennzeichen dürfen nur einen Teil des Jahres gefahren werden. Das hat z.B. Vorteile für Motorräder, Wohnwagen, Cabrios oder Oldtimer, da diese Fahrzeuge meist ohnehin nur zwischen Frühling und Herbst genutzt werden.

Für welchen Zeitraum gilt ein Saisonkennzeichen?

Wie viele Monate das Saisonkennzeichen gilt, bestimmen Sie selbst: Die Spanne reicht von minimal zwei bis maximal elf Monaten. Allerdings kann der Betriebszeitraum nur auf volle Monate berechnet werden.

Die Saisonkennzeichen Gültigkeit muss auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vermerkt werden (in Klammern hinter dem Kennzeichen).

Außerhalb der eingetragenen Saison dürfen Sie Ihr Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr weder bewegen noch parken.

Merkmale und Aufbau eines Saisonkennzeichens

Ein Saisonkennzeichen ist leicht erkennbar an der extra Kennzeichnung auf der rechten Seite des Schilds. Dort stehen zwei zweistellige Ziffern übereinander, getrennt durch eine horizontale Linie. Sie geben den Startmonat und den Endmonat der „Fahrsaison“ an.

Bei Saisonkennzeichen von Motorrädern steht der Gültigkeitszeitraum mittig.

Im Beispielbild unten dürfen Sie das Fahrzeug vom 1. März bis zum 30. November fahren.

 

Saisonkennzeichen Dauerzulassung

 

Ansonsten beinhaltet das Saisonkennzeichen die gleichen Informationen wie normale Kennzeichen, also auch die Kennung zu Stadt/Landkreis, die Plakette, die Eurokennzeichnung und die übliche Kombi aus Zahlen und Buchstaben, wie es von der Zulassungsbehörde vorgeschrieben ist.

Was kostet ein Saisonkennzeichen?

Die Kosten schwanken von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle. Im Schnitt zahlen Sie rund 30 Euro Zulassungsgebühr + ca. 25 Euro für das Schild.

Welche finanziellen Auswirkungen hat das Kennzeichen auf Kfz Versicherung und Steuern?

Die Kfz-Steuer und die Versicherung werden anteilig berechnet, d.h. Sie zahlen nur anteilig für die Monate, in denen Sie das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nutzen. In der Regel bringt ein Saisonkennzeichen insgesamt finanzielle Vorteile, sie sollten aber auch die ggf. zusätzlich anfallenden Kosten für den Standplatz außerhalb der Saison bedenken.

Saisonkennzeichen beantragen – wie funktioniert das?

Im Grunde genommen läuft das genauso wie bei der normalen Fahrzeugzulassung für Auto, Motorrad usw:

  1. Sie klären vorher mit Ihrer Versicherung, in welchem Zeitraum die Zulassung erfolgen soll.
  2. Sie beantragen die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) bei der Versicherung.
  3. Sie suchen sich alle für die Zulassung relevanten Daten und Dokumente zusammen und gehen zur Zulassungsbehörde (besser vorher einen Termin ausmachen, um Wartezeiten zu vermeiden).

Folgende Dokumente benötigen Sie für die Zulassungsstelle:

  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) oder Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Personalausweis
  • eVB-Nummer
  • HU-Bericht (Bestätigung der Hauptuntersuchung)

Ist das Saisonkennzeichen einmal beantragt, gilt es ab sofort automatisch für die eingetragene Saison. Sie müssen also keine An- oder Abmeldung mehr vornehmen.

Auch ein Wunschkennzeichen ist beim Saisonkennzeichen kein Problem. Überprüfen Sie vorher bei der Zulassungsstelle, ob die gewünschte Kombination aus Zahlen und Buchstaben verfügbar ist. Das ist z.B. bei der Webseite der zuständigen Zulassungsstelle möglich. Inklusive der Buchstaben für Stadt/Kreis darf die Anzahl aus maximal 5 Zeichen (Buchstaben und Zahlen) bestehen.

Um sicherzugehen, dass Sie Ihr Fahrzeug auch mit diesem Kennzeichen zulassen können, sollten Sie es reservieren (dafür fallen zusätzliche Kosten an). Im Anschluss lassen Sie das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde für den gewünschten Zeitraum zu.

Abstellmöglichkeit für das Fahrzeug bedenken

Da Sie das Fahrzeug außerhalb der Gültigkeit des Saisonkennzeichens im öffentlichen Straßenverkehr weder fahren noch parken dürfen, müssen Sie sich zwangsläufig Gedanken darüber machen, wo das Fahrzeug außerhalb der Fahrsaison abgestellt wird. Die beste Option ist eine Garage, da hier Witterungsschutz und Diebstahlschutz verbunden sind. Im Grunde genommen können Sie das Fahrzeug aber überall auf privatem Grund abstellen.

Wie kann man das Saisonkennzeichen ändern?

Sie können den Zulassungszeitraum bzw. die Saisondauer jederzeit anpassen (verlängern oder verkürzen), sofern Sie vorher den neuen Zeitraum von Ihrer Versicherung bestätigen lassen. Dann steht natürlich erneut der Weg zur Zulassungsstelle an und es fallen erneut die Gebühren für die Nummernschilder an.

Mit Saisonkennzeichen außerhalb der Saison fahren – welche Bußgelder drohen?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug außerhalb der Saison auf öffentlichen Straßen parken, kostet das 40 Euro Strafe + ggf. Gebühren für das Abschleppen von Motorrad, Auto und Co.

Bedenken Sie zudem, dass Sie außerhalb der Fahrsaison keinen Versicherungsschutz haben. Bei einem Unfall haften Sie dann mit Ihrem Privatvermögen. Zwar ist das Fahrzeug in den „Ruhemonaten“ auch haftpflicht- und teilkaskoversichert (Ruheversicherung), aber die Versicherung greift nur bei Diebstahl, Feuer, Schäden durch Sturm oder Marderbisse, also sogenannte Standschäden.

Saisonkennzeichen und TÜV

Wenn der Termin beim TÜV in die Ruhezeit fällt, müssen Sie bis zum Saisonstart warten. Denn das Fahrverbot außerhalb des Zulassungszeitraums schließt auch Fahrten zum TÜV mit ein.

 

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