Der Begriff "i-kfz" steht für "internetbasierte Fahrzeugzulassung". Mit dem i-kfz Online Service können Sie verschiedene Zulassungsvorgänge für Kraftfahrzeuge über das Internet erledigen und spart sich so den Weg zur Zulassungsstelle.  

Wir zeigen Ihnen, wie Ummeldungen oder Abmeldung eines Kfz über i-kzf funktionieren und welche Hürden zu überwinden sind.  

Wofür kann man i-kfz nutzen? 

Mit dem i-Kfz-Verfahren können Fahrzeugbesitzer bestimmte Zulassungsvorgänge vollständig online abwickeln. Dazu gehören zum Beispiel: 

  • Neuzulassung von Fahrzeugen 
  • Umschreibung von Fahrzeugen (mit und ohne Halterwechsel) 
  • Abmeldung von Fahrzeugen 
  • Wiederzulassung von Fahrzeugen 
  • Mitteilung von Adressmeldungen 

Das i-kfz-Verfahren wird schrittweise eingeführt und ausgebaut, um immer mehr Zulassungsvorgänge in immer größerem Umfang digital anbieten zu können. Ziel ist es, die Verwaltungsdienstleistungen für Fahrzeughalter zu vereinfachen und effizienter zu gestalten. 

Wie funktioniert i-kfz? 

Für die Nutzung des i-kfz-Service ist eine Identifikation über den neuen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (nPA) und ein entsprechendes Lesegerät oder ein Smartphone mit der AusweisApp2 erforderlich. Dies dient der sicheren Authentifizierung der Nutzer. 

Allgemeiner Ablauf bei der Nutzung der i-kfz Online Services: i-kfz Online Service

  1. Onlineauftritt der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen (abhängig vom Wohnort) 
  2. Identifizierung über Ausweis-App oder spezielles Lesegerät
  3. Dateneingabe: Sie geben alle erforderlichen Informationen ein und laden die notwendigen Dokumente hoch.  

Bei der Neuzulassung beinhaltet dies beispielsweise die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), den Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU) und gegebenenfalls weitere Dokumente. 

Bei bestimmten Vorgängen wie der Neuzulassung können Sie auch das Wunschkennzeichen direkt online auswählen und reservieren. 

4. Gebühren bezahlen: Die anfallenden Gebühren für den Zulassungsvorgang können direkt online über sichere Zahlungsmethoden bezahlt werden. 

5. Abschluss des Vorgangs: Nach Abschluss aller Schritte und der erfolgreichen Überprüfung durch die Zulassungsbehörde werden die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und II postalisch zugestellt. Die Plaketten für die Kennzeichen müssen in der Regel bei einer dafür zugelassenen Stelle abgeholt werden. 

Die Abmeldung von Fahrzeugen läuft teilweise schon komplett online, d.h., Sie können unter bestimmten Voraussetzungen den Bescheid der Abmeldung nach der Dateneingabe direkt herunterladen (bei Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung nach 1. Januar 2015). 

Beispiel: Mit i-kfz Auto abmelden 

Wir haben als Beispielvorgang die Fahrzeugabmeldung gewählt. Möchten Sie ein Auto mithilfe der i-kfz Online Funktionen abmelden, läuft das wie folgt ab: 

  1. Online-Auftritt der zuständigen Zulassungsbehörde öffnen 
  2. Identitätsnachweis mit nPA oder eAT 
  3. Fahrzeugkennzeichen eingeben + Fahrzeug-Identifizierungsnummer 
  4. Markierung in Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen 
  5. Verdeckung bei Stempelplaketten der Kennzeichen entfernen 
  6. Sicherheitscodes online eintragen 
  7. falls später Wiederzulassung im gleichen Bezirk gewünscht ist: ggf. Kennzeichen reservieren 
  8. Datenvalidierung 
  9. Bezahlung über Online-Bezahlfunktionen 
  10. Bestätigung der Eingaben 
  11. automatische Antragsprüfung 
  12. Online-Bestätigung der Abmeldung herunterladen 

Was ist bei der Nutzung der i-kfz Online Services zu beachten? 

Wenn Sie die Funktionen des i-kfz Online Systems nutzen möchten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, um den Prozess reibungslos durchführen zu können: 

Technische Voraussetzungen 

Stellen Sie sicher, dass die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises (nPa) oder des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) aktiviert ist. 

Kartenlesegerät oder Smartphone: Ein kompatibles Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit der AusweisApp2 ist erforderlich, um die Identifizierung durchführen zu können. Das Smartphone muss zudem NFC-fähig sein. 

Internetzugang: Eine stabile Internetverbindung ist für den gesamten Vorgang notwendig. 

Benötigte Dokumente und Informationen 

Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer): Für die Zulassung benötigen Sie eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung. 

TÜV-Bericht (Hauptuntersuchung): Bei einigen Zulassungsvorgängen müssen Sie den Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung vorlegen können. 

Zulassungsbescheinigung Teil I und II: Je nach Zulassungsvorgang müssen diese Dokumente digital verfügbar sein oder die Sicherheitscodes darauf verwendet werden. 

SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer: Um das Fahrzeug zulassen zu können, muss ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer vorliegen. 

Berücksichtigen Sie außerdem, dass die Bearbeitung und der Versand der Zulassungsbescheinigungen sowie der Plaketten für die Kennzeichen Zeit benötigen. Planen Sie das entsprechend ein, besonders wenn Sie das Fahrzeug zu einem bestimmten Termin anmelden möchten. 

Informieren Sie sich außerdem über die aktuellen Bedingungen und Einschränkungen des i-kfz-Verfahrens, da nicht alle Zulassungsvorgänge online durchgeführt werden können. Beispielsweise können Fahrzeuge mit ausländischen Dokumenten oder bestimmte Sonderfälle (wie Änderungen der Fahrzeugart) eine persönliche Vorsprache erfordern. 

Probleme beim i-kfz Online Service 

Ganz so leicht wie es das Bundesverkehrs- und Digitalministerium verspricht, ist i-kfz in der Praxis dann doch nicht. Denn die Nutzung der Online-Dienste stellt sich oft als schwieriger heraus als erwartet.  

Das betrifft z.B. den Hinweis auf die Freilegung des Sicherheitscodes im grünen Feld der Zulassungsbescheinigung Teil I. Was unter „freilegen“ zu verstehen ist, ist aber nicht ganz klar. Es kann bedeuten, das Feld frei zu rubbeln oder eine Schutzfolie abzuziehen, um an den Code zu gelangen. Und es ist sogar beides möglich. Denn je nachdem, welche Behörde das Dokument ausgestellt hat oder wann es ausgestellt wurde, funktioniert eine der beiden Methoden. Manchmal gibt es dazu einen Hinweis im Fahrzeugschein, er kann aber auch fehlen.  

Fehlender Zugang zu i-kfz in vielen Kommunen 

Erschwerend kommt hinzu, dass das Kraftfahrtbundesamt Anfang 2024 viele Kommunen komplett von i-kfz ausgeschlossen hat, weil die genutzten IT-Lösungen die Sicherheitsstandards nicht erfüllen. Und diese IT-Lösungen sind je nach Kommune sehr unterschiedlich.  

Doch selbst unabhängig von diesen Ausschlüssen konnte sich i-kfz bisher kaum etablieren. Das liegt einerseits an ungenauen bzw. verwirrenden Angaben bei den Online-Services, andererseits daran, dass die Nutzer Eingriffe an offiziellen Urkundendokumenten wie der Zulassungsbescheinigung vornehmen. 

Das schreckt viele Nutzer ab, die dann doch lieber den Weg und die Zeit auf sich nehmen, um Kfz Zulassung, Ummeldung usw. über den altbekannten analogen Weg zur Zulassungsstelle vorzunehmen.  

 

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© fotohansel – stock.adobe.com 

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