Neues Jahr, neue Gesetze. Mit dem Jahresbeginn 2017 hat sich auch im Straßenverkehr wieder einiges an der Gesetzesfront getan. Wir haben für Sie die wichtigsten Änderungen für Autofahrer zusammengefasst.

Klare Regelung zur Rettungsgasse

Seit 1. Januar müssen Autofahrer bei stockendem Verkehr oder Stillstand auf Straßen mit mindestens 2 Fahrbahnen pro Richtung folgende Regel beachten:

Sie müssen eine Rettungsspur zwischen der äußersten linken Spur und der rechts daneben liegenden lassen. Bei zwei Spuren wäre das also in der Mitte, bei drei und vier Spuren weichen die ganz links fahrenden Fahrzeuge nach links aus, während die anderen beiden bzw. drei Spuren nach rechts ausweichen, um die Rettungsgasse zu bilden.

Bei den bisherigen Regelungen gab es unterschiedliche Vorschriften je nach Anzahl der Spuren und daher oft auch Unsicherheit, wo die freie Spur für Rettungskräfte zu bilden ist.

Höhere Bußgelder

2017 ist eine umfangreiche Bußgeldreform geplant. Was neu in den Bußgeldkatalog aufgenommen wird und wie hoch die neuen Strafzahlungen sind, wird jedoch noch diskutiert. Im Laufe des Jahres sollen sich z.B. die Bußgelder für die Handynutzung am Steuer erhöhen. Außerdem soll sich das Handyverbot auf weitere Mobilgeräte ausweiten und damit auch Tablets, e-Book-Reader und Videobrillen betreffen.

Weiterhin sind höhere Bußgelder für Raser geplant. In diesem Zusammenhang wird auch überlegt, die Bußgelder vom Einkommen abhängig zu machen. Bei illegalen Autorennen sind sogar Haftstrafen bis zu 10 Jahren in der Diskussion.

Geringere Hürden für 30er-Zonen für Gemeinden

Gemeinden wird die Einrichtung von 30er Zonen erleichtert, wenn sich an der Straße Unfallschwerpunkte wie Altenheime, Kindergärten oder Schulen befinden. Selbst wenn es sich um eine Hauptstraße handelt, ist es nun leichter, eine 30er Zone einzurichten, sofern von einer höheren Unfallwahrscheinlichkeit auszugehen ist.

Hauptuntersuchung wird teurer

Die HU kostet seit Januar 2017 zwischen 35 und 54,86 €. Die Preise sind vom Bundesland abhängig.

Mehr Platz für Gigaliner

Die übergroßen Lkw dürfen seit Anfang 2017 nun fast überall in Deutschland fahren. Lediglich im Saarland und Berlin werden Autofahrer noch nicht auf die Gigaliner auf der Autobahn treffen.