Cannabis, die weltweit am häufigsten konsumierte illegale Droge, erfuhr in Deutschland ab dem 1. April 2024 eine bedeutende rechtliche Neubewertung. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes der Ampel-Regierung, das Cannabis aus der Liste der Betäubungsmittel streicht, wurde der Besitz, der Konsum und der Anbau der Pflanze unter festgelegten Voraussetzungen legalisiert.

Seit dem 1. April 2024 ist der Konsum von Cannabis für Personen ab 18 Jahren in Deutschland legal. Diese bedeutende Änderung markiert einen Wandel in der Drogenpolitik und zielt darauf ab, den Schwarzmarkt einzudämmen und den Konsum sicherer zu gestalten. Volljährige dürfen nun bis zu 25 Gramm Cannabis für den persönlichen Gebrauch besitzen und mit sich führen. Zudem ist es erlaubt, in der eigenen Wohnung bis zu drei lebende Cannabis-Pflanzen anzubauen und bis zu 50 Gramm der Substanz zu lagern.

Dennoch, die Legalisierung bringt auch spezifische Regelungen mit sich - insbesondere im Hinblick auf die Verkehrssicherheit. Das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis bleibt eine bedeutende rechtliche und sicherheitstechnische Frage. So wird das Fahren unter Cannabiseinfluss als Ordnungswidrigkeit nach § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) behandelt, wenn rechtliche Grundlagen / Vorlagen bei der Verwendung nicht eingehalten werden. Zudem kann Cannabiskonsum gemäß § 316 des Strafgesetzbuches (StGB) eine Straftat darstellen, sollte es durch die Einnahme von Cannabis zu einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit kommen.

In diesem Artikel wollen wir daher aufklären, was Autofahrer beim Konsum von Marihuana beachten sollen, um die eigene Sicherheit und die anderen Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.

 

THC-Wert und rechtliche Grenzen im Straßenverkehr

 

Mit der bevorstehenden Änderung im deutschen Betäubungsmittelgesetz zum 1. April 2024, bei dem Cannabis nicht mehr als Betäubungsmittel klassifiziert wird, treten neue Herausforderungen in Bezug auf den Konsum und die Teilnahme am Straßenverkehr auf. Eine der wichtigsten rechtlichen Bestimmungen, die es zu beachten gilt, ist der Grenzwert für Tetrahydrocannabinol (THC) im Blut.

Laut § 24a Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) liegt der aktuelle Grenzwert für THC bei 1,0 Nanogramm pro Milliliter Blutserum (Stand Mai 2024). Überschreitet ein Fahrzeugführer diesen Grenzwert während einer Verkehrskontrolle, können Strafen wie Bußgelder, Führerscheinentzug oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) folgen.

 

Problematik des THC-Abbaus im Körper

 

THC wird im menschlichen Körper wesentlich langsamer und anders abgebaut als Alkohol. Das bedeutet, dass THC-Moleküle im Blut noch nachweisbar sein können, selbst wenn die berauschende Wirkung bereits abgeklungen ist. Diese langsame Metabolisierung hat zu Bedenken geführt, ob der aktuelle Grenzwert die tatsächliche Fahrtauglichkeit korrekt widerspiegelt.

 

THC-Wert: Wissenschaftliche Bewertung und Empfehlungen durch Expertenkommission des Bundesverkehrsministeriums

 

Eine Expertenkommission des Bundesverkehrsministeriums hat sich mit dieser Thematik auseinandergesetzt und auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse einen neuen Grenzwert vorgeschlagen. Die Kommission empfiehlt, den THC-Grenzwert auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum zu erhöhen. Dieser Wert sei mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille vergleichbar und könnte eine fairere Einschätzung der Fahrtüchtigkeit bieten. Die vollständigen Ergebnisse und Empfehlungen dieser Kommission sind im Kommissionsbericht nachzulesen, der über die Webseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) verfügbar ist (siehe Kommissionsbericht).

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass dieser vorgeschlagene Wert aktuell nur eine Empfehlung darstellt und noch einer gesetzlichen Verabschiedung durch den Bundestag bedarf, um rechtskräftig zu werden.

 

Ab wann THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum

 

Die Anpassung des THC-Grenzwerts erfordert eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes durch den Deutschen Bundestag. Der genaue Zeitpunkt, wann diese Gesetzesänderung in Kraft tritt, ist derzeit noch ungewiss (Stand Mai 2024), da die gesetzgeberischen Prozesse variieren können.

Bis die neue Regelung offiziell umgesetzt ist, bleibt der aktuelle Grenzwert gemäß § 24a, Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Kraft. Dies bedeutet, dass bis zur Änderung ein Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum gültig bleibt. Verkehrsteilnehmer sind weiterhin angehalten, diesen Grenzwert nicht zu überschreiten, um rechtlichen Konsequenzen zu entgehen.


Warum ist das Autofahren unter Cannabiseinfluss gefährlich?

 

Fahren unter dem Einfluss von Cannabis birgt erhebliche Gefahren und ist aufgrund der psychotropen Wirkung des THC (Tetrahydrocannabinol) in Cannabis gefährlich. Cannabis beeinflusst das zentrale Nervensystem und kann zu signifikanten Einschränkungen der kognitiven und motorischen Funktionen führen, was sich direkt auf das Fahrverhalten auswirkt.

 

  • Konzentrations- und Aufmerksamkeitseinschränkungen: Cannabiskonsum kann die Fähigkeit des Fahrers beeinträchtigen, sich auf die Fahraufgaben zu konzentrieren. Diese Einschränkungen umfassen Schwierigkeiten, sich auf komplexe Verkehrssituationen einzustellen und auf unerwartete Ereignisse schnell und angemessen zu reagieren.
  • Verlängerte Reaktions- und Entscheidungszeiten: Cannabis verlangsamt die Verarbeitung von Informationen im Gehirn, was zu einer verlängerten Reaktionszeit führt. Diese Verzögerung kann entscheidend sein, insbesondere in Situationen, die schnelle Entscheidungen erfordern, wie beim Bremsen oder Ausweichen.
  • Studien zu Fahrbeeinträchtigungen: Forschungen haben spezifische Beeinträchtigungen festgestellt, die bei cannabiskonsumierenden Fahrern auftreten. Dazu gehören eine reduzierte Fahrgeschwindigkeit, Probleme beim Halten der Fahrspur und eine generell verlangsamte Reaktionszeit. Diese Beeinträchtigungen erhöhen das Risiko von Verkehrsunfällen.
  • Zeitliche Dynamik der Effekte: Bei Gelegenheitskonsumenten, die höchstens einmal pro Woche Cannabis konsumieren, treten negative Effekte typischerweise 20 bis 30 Minuten nach dem Konsum auf und dauern drei bis vier Stunden an. Bei häufigeren und regelmäßigen Konsumenten können die Effekte variieren, was zu einer möglicherweise verlängerten Beeinträchtigung führt.

 

Wie lange muss man mit dem Autofahren warten, wenn man Cannabis konsumiert hat

 

Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland hat viele Fragen zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr aufgeworfen, insbesondere darüber, wie lange man nach dem Konsum von Cannabis warten sollte, bevor man ein Fahrzeug führt. Dies ist wichtig, um sowohl die eigene Sicherheit als auch die anderen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

THC-Abbau im Blut: Das in Cannabis enthaltene Tetrahydrocannabinol (THC) kann bis zu drei Tage im Blut nachweisbar bleiben. Dies ist jedoch eine allgemeine Schätzung, und die genaue Dauer kann je nach Person und den Umständen variieren.

 

Faktoren, die den THC-Abbau beeinflussen

 

  • Körperliche Verfassung: Der Stoffwechsel einer Person spielt eine große Rolle bei der Geschwindigkeit, mit der THC abgebaut wird. Personen mit einem schnelleren Stoffwechsel können THC möglicherweise schneller abbauen.
  • Art des Cannabiskonsums: THC, das durch Rauchen aufgenommen wird, wirkt schneller und kann auch schneller aus dem Blut verschwinden als THC, das durch Essen aufgenommen wird. Beim Essen kann die Wirkung verzögert einsetzen und länger anhalten.
  • Häufigkeit des Cannabiskonsums: Regelmäßige Konsumenten haben möglicherweise eine längere Nachweiszeit für THC und dessen Abbauprodukte im Körper. Bei ihnen kann THC in einigen Fällen sogar bis zu vier Wochen nach dem letzten Konsum nachweisbar sein.
  • Empfehlungen für das Autofahren nach Cannabiskonsum: Aufgrund der verschiedenen Faktoren, die den Abbau von THC beeinflussen, gibt es keine Einheitsantwort darauf, wie lange man nach dem Konsum von Cannabis warten sollte, bevor man ein Fahrzeug führt. Es ist ratsam, auf der sicheren Seite zu sein und entsprechend lange zu warten, insbesondere wenn man sich unsicher fühlt oder wenn man regelmäßiger Konsument ist.


Versicherungsschutz bei Unfall mit THC-Nachweis im Blut

 

Seit der Entkriminalisierung von Cannabis in Deutschland am 1. April 2024 ändert sich nicht nur der rechtliche Umgang mit dem Konsum der Substanz, sondern auch die Rahmenbedingungen in Bezug auf Versicherungsleistungen nach Verkehrsunfällen. Wenn THC (Tetrahydrocannabinol), der psychoaktive Bestandteil von Cannabis, im Blut eines Unfallverursachers nachgewiesen wird, hat dies erhebliche Auswirkungen auf den Versicherungsschutz.

  • Kfz-Haftpflichtversicherung: Diese Versicherung deckt grundsätzlich die Schäden ab, die Dritten im Falle eines Unfalls entstehen. Das heißt, wenn Sie unter dem Einfluss von THC stehen und einen Unfall verursachen, zahlt Ihre Haftpflichtversicherung zunächst die Schäden des Unfallopfers. Allerdings hat die Versicherung das Recht, den Verursacher in Regress zu nehmen. Das bedeutet, dass die Versicherung versuchen kann, einen Teil der Kosten vom Unfallverursacher zurückzufordern, wenn nachgewiesen wird, dass dieser unter dem Einfluss von Cannabis stand. Dies kann zu erheblichen finanziellen Nachforderungen führen.
  • Kaskoversicherung: Bei Ihrer eigenen Kaskoversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt, kann es ebenfalls zu Einschränkungen kommen, wenn bei einem Unfall THC im Blut nachgewiesen wird. Die Versicherung kann in einem solchen Fall die Leistungen kürzen oder sogar komplett einstellen. Das bedeutet, dass Sie möglicherweise hohe Kosten für die Reparatur oder den Ersatz Ihres Fahrzeugs selbst tragen müssen.

Der Konsum von Cannabis, obwohl nicht mehr illegal, kann erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen habe - insbesondere im Straßenverkehr. Versicherungsnehmer sollten sich dieser Risiken bewusst sein und verantwortungsvoll handeln, um sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.


Strafen bei Autofahren unter Cannabiseinfluss

 

Mit der Legalisierung von Cannabis in Deutschland, bleibt der Konsum von Cannabis im Straßenverkehr dennoch streng reguliert. Insbesondere die festgelegten Grenzwerte und daraus resultierenden Strafen bei Überschreitung dieser Werte sind für Autofahrer besonders relevant. Ein zentraler Punkt in der Gesetzgebung ist der Grenzwert von 1,0 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum. Überschreiten Fahrer diesen Wert, hat dies je nach Vorfall und Häufigkeit unterschiedliche juristische Konsequenzen:

  • Ersttäter: Wird ein Autofahrer zum ersten Mal mit einem THC-Wert über 1,0 ng/ml erwischt, so wird eine Geldstrafe von 500 Euro fällig. Zusätzlich erhält der Fahrer zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.
  • Wiederholungstäter: Bei wiederholtem Überschreiten des Grenzwerts verdoppelt sich die Geldstrafe auf 1.000 Euro. Auch hier werden zwei Punkte im Register vermerkt, und das Fahrverbot steigt auf drei Monate an.
  • Fahrauffälligkeiten und Gefährdung der Straßensicherheit: Zeigen sich bei einem Fahrer deutliche Ausfallerscheinungen oder Fahrauffälligkeiten, die darauf schließen lassen, dass der Cannabis-Konsum seine Fahrsicherheit erheblich beeinträchtigt, so werden die Strafen noch gravierender. Es werden drei Punkte in Flensburg vergeben, ein Strafverfahren kann eingeleitet werden, und je nach Schwere des Vergehens drohen Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren sowie ein Führerscheinentzug für zehn Monate.

Diese gesetzlichen Regelungen sollen die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleisten und verdeutlichen, dass trotz der Legalisierung von Cannabis dessen Konsum im Straßenverkehr strengen Einschränkungen unterliegt.

 

Cannabis Autofahren


Wie kontrolliert die Polizei Cannabiskonsum während einer Verkehrskontrolle?

 

Um den Konsum von Marihuana nachweisen zu können, schlägt die Expertenkommission des Bundesverkehrsministeriums den Einsatz von Speicheltests vor. Diese Tests werden in der Regel von der Polizei durchgeführt, um den Konsum von Cannabis bei Autofahrern schnell und effizient nachweisen zu können.

Speicheltests gelten als ein zuverlässiges Erstscreening-Instrument, da sie die Präsenz von THC (Tetrahydrocannabinol), dem psychoaktiven Bestandteil von Cannabis, im Speichel nachweisen können. Wenn ein Autofahrer Ausfallerscheinungen zeigt, die auf den Konsum von Cannabis oder anderen psychoaktiven Substanzen hindeuten könnten, aber der Speicheltest ein negatives Ergebnis liefert, könnte dennoch eine weitergehende Untersuchung notwendig sein.

In solchen Fällen kann die Polizei eine Blutprobe anordnen. Die Blutuntersuchung gilt als genauer bei der Bestimmung der genauen THC-Konzentration im Körper und kann daher ausschlaggebend sein, um festzustellen, ob der Fahrer tatsächlich unter dem Einfluss von Cannabis steht. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass auch Fälle, in denen der Speicheltest möglicherweise nicht aussagekräftig ist, adäquat beurteilt werden können.

Diese Prozesse sind Teil der Bemühungen, die Straßen sicher zu halten, während sie gleichzeitig den veränderten rechtlichen Status von Cannabis berücksichtigen.


Medizinischer Cannabis im Straßenverkehr: Wichtige Regelungen für Cannabispatienten

 

Für Patienten, die medizinischen Cannabis auf ärztliche Verschreibung nutzen, gelten spezielle Regelungen im Straßenverkehr.

  • Überschreitung des Grenzwertes: Cannabispatienten, die aus gesundheitlichen Gründen Cannabis als Arzneimittel verwenden, müssen wissen, dass sie nicht automatisch bestraft werden, wenn bei einer Verkehrskontrolle ein THC-Wert von mehr als 1 Nanogramm pro Milliliter Blutserum festgestellt wird. Dieser Grenzwert ist für gewöhnliche Verkehrsteilnehmer bindend, bei medizinischer Notwendigkeit jedoch nicht unbedingt strafbewährend für den Patienten.
  • Verhalten im Verkehr und mögliche Strafen: Obwohl Cannabispatienten unter bestimmten Umständen diesen Grenzwert überschreiten dürfen, bedeutet dies nicht, dass sie unter jedem Umstand fahrtauglich sind. Es ist äußerst wichtig, dass keine Ausfallerscheinungen, wie verminderte Reaktionsfähigkeit oder Koordinationsstörungen, beim Fahren auftreten. Sollten solche Ausfallerscheinungen im Straßenverkehr sichtbar werden und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, können dennoch rechtliche Konsequenzen folgen. In solchen Fällen ist sowohl eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr als auch eine Geldstrafe möglich.

Für Cannabispatienten ist es daher ratsam, vor der aktiven Teilnahme am Straßenverkehr genau zu prüfen, inwieweit ihre Fahrtüchtigkeit durch die Medikation beeinträchtigt sein könnte. Im Zweifelsfall sollte von der Teilnahme am Straßenverkehr abgesehen oder eine alternative Transportmöglichkeit in Betracht gezogen werden. Dies schützt nicht nur die eigene Sicherheit, sondern auch die der anderen Verkehrsteilnehmer.


Mischkonsum von Alkohol und Cannabis im Straßenverkehr

 

Trotz der Entkriminalisierung von Cannabis bleibt die Frage des Mischkonsums mit Alkohol im Straßenverkehr ein zentrales Sicherheitsthema. Bisher gibt es keine detaillierten gesetzlichen Regelungen (Stand Mai 2024) zu diesem speziellen Fall, sondern lediglich Empfehlungen einer Expertenkommission des Bundesverkehrsministeriums.

Die Expertenkommission des Bundesverkehrsministeriums hat auf die potenziell erhöhten Risiken hingewiesen, die sich aus dem gleichzeitigen Konsum von Cannabis und Alkohol ergeben, und fordert daher strengere Regelungen. Insbesondere wird ein absolutes Alkoholverbot für Fahrzeugführer unter Cannabiseinfluss empfohlen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Diese Vorsichtsmaßnahme spiegelt die besondere Gefahr wider, die von der Kombination dieser Substanzen ausgeht, da sie die Fähigkeit, ein Fahrzeug sicher zu führen, überproportional beeinträchtigen kann.

Aktuell werden gesetzliche Änderungen diskutiert, die bei einem Nachweis von Mischkonsum strengere Strafen nach sich ziehen könnten. Sollte das Straßenverkehrsgesetz entsprechend angepasst werden, könnten Verstöße gegen das Alkoholverbot in Kombination mit Cannabiskonsum mit einem Bußgeld von mindestens 1000 Euro geahndet werden. Bei wiederholten Verstößen könnte das Bußgeld auf bis zu 3500 Euro ansteigen. Diese potenziellen Änderungen zielen darauf ab, das Bewusstsein für die Risiken des Mischkonsums zu schärfen und eine klare rechtliche Grundlage für dessen Ahndung zu schaffen.


Was gilt für Fahrradfahrer, die unter Cannabis-Einfluss Rad fahren?

 

Nicht nur Autofahrer müssen sich beim Konsum von Cannabis an Vorschriften des Verkehrsrechts orientieren. Auch Fahrradfahrer sind betroffen. Für Sie gelten ebenso rechtliche Regelungen, die den Einfluss von Cannabis im Straßenverkehr betreffen.

Fahrradfahrer, die bei einer Verkehrskontrolle einen Tetrahydrocannabinol (THC)-Wert von mehr als 1,0 Nanogramm pro Milliliter Blutserum aufweisen, müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Diese Regelung gilt trotz der allgemeinen Legalisierung von Cannabis, denn die Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit durch Drogen bleibt eine relevante Sicherheitsfrage. Ein THC-Wert über dem festgelegten Grenzwert kann zur Annahme einer Fahruntauglichkeit führen.

Im Falle einer Überschreitung dieses Grenzwerts können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehört unter anderem der Entzug des Führerscheins. Obwohl Fahrradfahrer in Deutschland keinen speziellen Führerschein benötigen, um ein Fahrrad zu führen, kann die Fahrerlaubnis für motorisierte Fahrzeuge entzogen werden, wenn der Betroffene auch im Besitz einer solchen ist. Zusätzlich kann ein Bußgeld verhängt werden, da das Fahren unter Cannabis-Einfluss als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird.

Diese Maßnahmen spiegeln die fortwährende Sorge um die Verkehrssicherheit wider und sollen sicherstellen, dass alle Verkehrsteilnehmer, einschließlich der Fahrradfahrer, verantwortungsvoll und sicher am Straßenverkehr teilnehmen.

 

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