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Steuervorteile und Förderungen für E-Auto – ein Überblick für 2020

Steuervorteile und Förderungen für E-Auto – ein Überblick für 2020

Wednesday, 11.02.2026
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Steuervorteile und Förderungen für E-Auto – ein Überblick für 2020

Fördermöglichkeiten für Elektroautos

Ein noch relativ hoher Kaufpreis und ggf. zusätzliche Kosten für den Einbau einer Wallbox halten viele vom Kauf von Elektroautos ab. Deshalb wurden jüngst die Prämien für E-Autos erhöht und sind jetzt sogar für Gebrauchte verfügbar. Außerdem hat die Bundesregierung aufgrund der Coronakrise noch eine Schippe draufgelegt.
Wir geben Ihnen einen Überblick, was aktuell in Sachen Förderung und Steuervorteile für E-Autos vom Staat und anderen Stellen geboten wird.

Umweltprämie für E-Autos

Umweltprämie
Schon im Februar dieses Jahres hatten sich die Fördersätze für elektrische Pkws und Hybridfahrzeuge erhöht. Die Förderung im Rahmen der E-Auto Umweltprämie erfolgt zu gleichen Teilen vom Bund und Hersteller und gilt für Kauf und Leasing.
Anforderungen, um prämienberechtigt zu sein:
Fahrzeug muss auf den Antragsteller zugelassen sein
6 Monate Zulassung
Als Teil des neuen Corona-Konjunkturprogramms der Bundesregierung wurde die Umweltprämie nochmals erhöht: Der Bund verdoppelt seinen Anteil, sodass für ein BMW E-Auto bspw. bis zu 9.000 Euro Förderung möglich ist. Diese Erhöhung sollte ursprünglich bis Ende 2021 gelten – für E-Autos und Plugin-Hybride. Im November beschloss die Bundesregierung, die Prämie bis Ende 2025 zu verlängern. Übrigens: Damit hat sich auch die Bezeichnung geändert – die Umweltprämie heißt nun Innovationsprämie.
Die Höhe der Umweltprämie hängt vom Netto-Listen-Preis und dem Antriebstyp ab. Aktuell gibt es folgende Förderungen (mit der Verdopplung durch die Bundesregierung):
Antrieb
Netto-Listenpreis für Basismodell
Umweltprämie
Elektroauto
bis 40.000 Euro
9.000 Euro
Elektroauto
über 40.000 Euro bis 65.000 Euro
7.500 Euro
Plug-in-Hybrid
bis 40.000 Euro
6.750 Euro
Plug-in-Hybrid
über 40.000 Euro bis 65.000 Euro
5.625 Euro
Als Beispiel einige BMW-Modelle und deren Fördermöglichkeiten:
i3: 9.000 Euro
3er Hybrid: 5.625 Euro
X1 Plugin-in-Hybrid: 6.750 Euro

Umweltprämie auch für Gebrauchtfahrzeuge

Auch beim Kauf von gebrauchten Elektroautos und Plug-in-Hybriden können Sie von der Umweltprämie profitieren. Allerdings gilt das nur für Fahrzeuge mit dem frühesten Zulassungsdatum 05.11.2019.
Weitere Anforderungen:
mindestens 4 und maximal 8 Monate zugelassen
maximale Laufleistung: 8.000 Kilometer
Laufleistung muss vom TÜV oder einem anderen Sachverständigen bestätigt werden

Zusatzförderung für Warnsystem

Seit Juli 2019 gibt es zusätzlich zum Umweltbonus eine Förderung für Fahrzeuge mit AVAS – einem akustischen Warnsystem. So werden sehbehinderte Menschen auf die Fahrzeuge, die ja nicht mehr durch das klassische Motorengeräusch hörbar sind, aufmerksam gemacht. Die Förderung für das AVAS beträgt 100 Euro.

Umweltprämie bei Kauf und Leasing bekommen – so funktioniert’s

Erst nachdem Sie das Fahrzeug gekauft und zugelassen haben, dürfen Sie die Förderung beantragen. In der Regel füllen die Händler die notwendigen Formulare aus und helfen natürlich auch bei Fragen weiter. Alternativ dazu können Sie den Antrag auch beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) stellen.
Beim Leasing läuft das etwas anders ab:
Um den Umweltprämien-Anteil des Bundes zu erhalten, müssen Sie mit einer Sonderzahlung in Vorleistung gehen. Diese Sonderzahlung können Sie danach mit dem Prämienantrag zurückholen. Für den Antrag sind folgende Dokumente erforderlich:
Leasingvertrag
verbindliche Bestellung
Kalkulation der Leasingrate
Zulassungsbescheinigung Teil II
bei gebrauchten Fahrzeugen: Nachweise für Zulassungen/Laufleistung

Förderungen für die heimische Ladestation

Das Bundeskabinett hat im Zuge des “Masterplan Ladeinfrastruktur” ein 50 Millionen Euro umfassendes Paket beschlossen, mit dem der Einbau privater Ladestationen gefördert werden soll. Soweit die gute Nachricht. Aktuell besteht aber noch das Problem, dass das Miet- und Wohneigentumsrecht den Einbau privater Ladestationen in vielen Bereichen ausbremst.
Ladestation
Handelt es sich bspw. um eine Wohnungseigentümergemeinschaft, so müssen alle Eigentümer dem Einbau einer Ladesäule zustimmen. Bei Mietimmobilien kann der Vermieter den Einbau verbieten.
Um das zu ändern, soll das Miet- und Wohneigentumsrecht bis Mitte 2020 angepasst werden, sodass sowohl Mieter als auch Wohnungseigentümer das Recht auf den Einbau einer Ladestation erhalten. Bei Mietobjekten würde demnach der Mieter die Kosten für den Einbau tragen, der Vermieter soll die Umsetzung übernehmen.
Darüber hinaus gibt es aber schon jetzt Fördermöglichkeiten für die private Wallbox. Hierzu gibt es jedoch sehr unterschiedliche Regelungen, z.B. auf Bundeslandebene und kommunaler Ebene.
Einige Beispiele für die Förderung privater Ladestationen:
Förderer
Förderumfang
Sachsen
- 1.000 Euro für Solarstromspeicher und Kombination mit Ladestation für E-Autos
- 200 Euro für jede Kilowattstunde Speicherkapazität
Nordrhein-Westfalen
- Förderprogramm progres.nrw
- Erstattung von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 1.000 Euro pro Wallbox
München
- für Montage und Installation werden 40 % der Kosten bezuschusst, bis maximal 3.000 Euro
- Förderung für eine im Zuge des Ladestationseinbaus erforderliche Erweiterung des Hausnetzanschlusses
Darüber hinaus fördern auch viele Energieversorger den Einbau privater Ladestationen und auch die KfW bietet finanzielle Unterstützung – im Rahmen des Programms zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden (Zuschuss 430).

Steuervorteile für Elektroautos

Zur Umweltprämie kommen Steuervorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Für Elektroautos, die bis 31.12.2020 zugelassen werden, entfällt 10 Jahre lang die Kfz-Steuer. Wechselt das Fahrzeug innerhalb dieser Zeit den Halter, so erhält der neue Fahrzeughalter noch für die verbleibende Zeit die Steuerbefreiung. Nach Ablauf der 10 Jahre zahlen die Halter nur 50 % der normalen Kfz-Steuer.
Die Steuerbefreiung bezieht sich aber nur auf reine Elektrofahrzeuge und gilt nicht für Plug-in-Hybriden.

Steuervorteile für Arbeitgeber

Um noch mehr Anreize für den Kauf eines E-Autos zu schaffen, gibt es für Arbeitgeber noch weitere Steuererleichterungen. Befreit von der Umsatzsteuer sind folgende Maßnahmen:
Mitarbeiter darf privates Fahrzeug aufladen
Dienstfahrzeug wird durch Mitarbeiter aufgeladen
eine Ladesäule wird zeitweilig überlassen
Das gilt bis zum 31.12.2030. Für den Arbeitnehmer sind die Leistungen steuerfrei und werden nicht als geldwerter Vorteil gewertet.

Steuervorteile für Nutzer elektrischer Dienstwagen

Seit Anfang 2020 müssen Fahrer elektrischer Firmenwagen die private Fahrzeugnutzung nur noch mit 25 % des Bruttolistenpreises versteuern. Im Juni 2020 stieg zudem die Bemessungsgrenze von derzeit 40.000 auf 60.000 Euro.
Bei den Plug-in-Hybriden ändert sich aber nichts, hier gilt weiterhin die 0,5-Prozent-Steuer mit der Hälfte der Bemessungsgrundlage im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Die steuerlichen Vorteile gelten jedoch nur für Hybriden, die folgende Merkmale erfüllen:
40 Kilometer Reichweite rein elektrisch
maximal 50 Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer
Ab 2022 und 2025 werden die Anforderungen erhöht. Dann muss ein Plug-in-Hybrid:
mindestens 60 Kilometer (2022)/80 Kilometer (2025) Reichweite rein elektrisch schaffen oder
weniger als 50 Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer vorweisen

Trotz Fördermaßnahmen: Die Ladeinfrastruktur muss mitspielen

Ein Knackpunkt der bisher eher schleppenden Ausbreitung an E-Autos auf deutschen Straßen ist die unzureichende bzw. sehr unterschiedlich verteilte Ladeinfrastruktur. Problematisch ist dabei vor allem, dass die Verteilernetze vielfach nicht mit den verstärkten Lastvorgängen durch die steigenden Ladeanforderungen mithalten können. Die Netzbetreiber müssen also frühzeitig mit ins Boot geholt werden, um den Ausbau entsprechend planen und durchführen zu können.
Auch beim Thema Ladeinfrastruktur-Ausbau setzt die Bundesregierung mit Fördermaßnahmen an – für private Lademöglichkeiten ebenso wie für öffentliche Ladestationen. So sollen nach dem sogenannten “Masterplan Ladeinfrastruktur” 2020 50 Millionen Euro für den Einbau privater Ladestationen zur Verfügung gestellt werden. Für die nächsten 2 Jahre ist ein Ausbau um 50.000 weitere öffentliche Ladepunkte geplant. Davon sollen 15.000 Stationen von den Automobilherstellern umgesetzt werden.
Bildquellen:
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