In unserem Beitrag zu den Steuervorteilen beim Elektroauto haben wir uns auch dem Aspekt Fördermöglichkeiten für die Wallbox gewidmet. Nun gibt es von der KfW ab November 2020 eine neue Förderung für die Installation privater Ladestation. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Konditionen und Anforderung für die KfW Förderung. !!!Update zur KfW-Förderung Mai 2026 – Fördersumme ist aufgebraucht!!!
Der Fördertopf für den Zuschuss zur hauseigenen Ladestation ist seit Ende Oktober 2021 leer. Zwar wurde die Fördersumme mehrfach aufgestockt, die Nachfrage nach Wallboxen war aber so groß, dass die Fördermittel nun doch erschöpft sind. Laut KfW gingen in den letzten 12 Monaten (2020/2021) rund 825.000 Anträge ein, was die anfänglich beschlossene Fördersumme um rund 10 Prozent überschritten hat.
Es gibt aber nach wie vor Förderungen für private Wallboxen von Ländern und Kommunen. Die folgenden zwei Bundesländer bieten aktuell noch Förderungen für Wallboxen:
Baden-Württemberg:
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Förderung für WEG/Mehrparteienhäuser, allerdings nur für die vorbereitende Elektroinstallation, nicht für die Wallbox selbst
Nordrhein-Westfalen:
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Förderung für WEG/Mehrparteienhäuser, Eigentümer von Stellplätzen
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gilt für Kauf + Installation nicht öffentlich zugänglicher Ladepunkte (gefördert werden sämtliche Bau- und Installationsmaßnahmen)
Bei der Förderung auf städtischer und kommunaler Ebene sind aktuell (Mai 2026) u.a. Mainz, Heidelberg und Düsseldorf zu nennen. Allerdings gibt es hier teilweise Pausierungen oder Überarbeitungen, z.B. bei den Stadtwerken Düsseldorf. Seit April 2026: Bundesförderung für Ladeeinrichtungen in Mehrparteienhäusern
Außerdem hat der Bund im März 2026 ein neues Förderprogramm für die Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern aufgestellt. Sie gilt sowohl für die Anschaffung der Ladeeinrichtung als auch alle Einrichtungsarbeiten bzw. Bauarbeiten, die dafür notwendig sind. Anträge zur Förderung sind seit 15. April 2026 möglich.
KfW Zuschuss für private Wallbox – das müssen Sie beachten (Update Mai 2026: Der KfW Zuschuss ist beendet!)
Der ab November 2020 geltende Zuschuss von KfW für den Kauf und Anschluss einer privat genutzten Ladestation fürs Elektroauto trägt die Kennziffer 440 und die Bezeichnung “Ladestation für Elektroautos – Wohngebäude”.
Die KfW hat die Installation privater Wallboxen zwar schon durch ein anderes Förderprogramm unterstützt (den Zuschuss 430), allerdings nur im Rahmen der energetischen Sanierung von Wohngebäuden.
Die wichtigsten Fakten zur KfW Wallbox Förderung ab November 2020
Wer darf die Förderung beantragen?
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- ab 24.11.2020 online bei der KfW
- Antrag auf jeden Fall vor Bestellung der Wallbox stellen!
- nur für privat genutzte Stellplätze an Wohngebäuden
- Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen (vom Energieversorger oder über eigene Photovoltaik-Anlage)
- Gesamtkosten müssen mindestens 900 Euro betragen
- Kaufpreis und Installationskosten einer Ladestation mit 11 kW Ladeleistung oder höherer Leistung
- intelligente Steuerung der Ladestation
- 900 Euro Zuschuss pro Ladepunkt
- besitzt die Station mehrere Ladepunkte, wird demzufolge jeder Ladepunkt mit 900 Euro gefördert – sofern die Gesamtkosten die jeweils förderfähige Summe pro Ladepunkt erreichen
Die Antragstellung bei der KfW läuft wie folgt ab:
1.
Zuschuss beantragen über Förderprogramm-Seite zum Zuschuss 440
2.
Nachweis der Identität über Schufa-Identitätscheck, Video-Identifizierung oder Postident-Verfahren
3.
Installation der Ladestation durch Fachbetrieb
4.
Einbau nachweisen: Rechnung für Kauf und Installation hochladen
5.
Auszahlung des KfW Zuschusses zur privaten Ladestation aufs Konto